Dies ist eine Diskussion zu Aufklärungspflicht/Offenbarungspflicht ??? (§ 123) innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| was denkt ihr: A kauft von B eine Statue. A weiss aber, dass diese 10.000 Wert ist. B hat sich nie über das Teil Gedanken gemacht und hält sie von vornherein für geringwertig, verkauft sie an A für 500. Denkt ihr, dass dem A hier eine Aufklärungspflicht beiliegt??? (Beide Privatpersonen, A Kunstinteressierter - nicht Fachmann, B unternehmer) Meine Gedanken: Aufklärung ergibt sich weder aus besonderer Schutzbedürftigkeit des B, noch aus besonderer Stellung, da B ja kein Fachmann/Profi ist. Selbst wenn die beiden Bekannt wären, würde das nicht für ein besonderes Vertrauensverhältnis reichen. Eine besondere Interessenwahrung ist auch nicht vorhanden. B ist auch nicht geschäftlich unerfahren als Unternehmer. Im Prinzip greift keine einzige Fallgruppe. Könnte man trotzdem ne Pflicht annehmen?? Wenn ja, woraus?? LG pyrro
__________________ Diese Angaben sind ohne Gewähr, aber mit bestem Wissen und Gewissen getätigt. Eine eigentliche Rechtsberatung kann natürlich nicht erteilt werden. |
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