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Aufklärungspflicht/Offenbarungspflicht ??? (§ 123)

Dies ist eine Diskussion zu Aufklärungspflicht/Offenbarungspflicht ??? (§ 123) innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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Alt 19.03.2010, 13:06
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Question Aufklärungspflicht/Offenbarungspflicht ??? (§ 123)

Hallo Leute,
was denkt ihr:


A kauft von B eine Statue. A weiss aber, dass diese 10.000€ Wert ist. B hat sich nie über das Teil Gedanken gemacht und hält sie von vornherein für geringwertig, verkauft sie an A für 500€.

Denkt ihr, dass dem A hier eine Aufklärungspflicht beiliegt??? (Beide Privatpersonen, A Kunstinteressierter - nicht Fachmann, B unternehmer)



Meine Gedanken:

Aufklärung ergibt sich weder aus besonderer Schutzbedürftigkeit des B, noch aus besonderer Stellung, da B ja kein Fachmann/Profi ist. Selbst wenn die beiden Bekannt wären, würde das nicht für ein besonderes Vertrauensverhältnis reichen.
Eine besondere Interessenwahrung ist auch nicht vorhanden. B ist auch nicht geschäftlich unerfahren als Unternehmer.

Im Prinzip greift keine einzige Fallgruppe.
Könnte man trotzdem ne Pflicht annehmen?? Wenn ja, woraus??

LG pyrro
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Diese Angaben sind ohne Gewähr, aber mit bestem Wissen und Gewissen getätigt. Eine eigentliche Rechtsberatung kann natürlich nicht erteilt werden.
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