Dies ist eine Diskussion zu Artikel mit falschem Startpreis in der Auktion innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Artikel mit falschem Startpreis in der Auktion Der Artikel wurde sofort verkauft und A bemerkte sein missgeschick nach ca. 10Min. A hat erst mal angenommen nicht er hätte den Fehler gemacht sondern seine Ex Lebenspartnerin die als einzige sein Auktions Passwort kennt hätte A Sabotiert. Das teilte A dem Käufer unmittelbar mit. Einen Tag drauf hat sich jedoch herausgestellt das seine Ex nix damit zutun hat sondern das A es wohl aus versehen eingestellt hat was er dem Käufer auch sofrt nach bekannt werden des eigenen Irrtums mitteilte. B pocht auf §433 A beruft sich auf §119 Wie sieht die Lage aus? |
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| AW: Artikel mit falschem Startpreis in der Auktion Bei nem Taschenbuch sieht die Sache anders aus als bei einem Auto oder einem neuen Flachbildfernseher. Worum handelt es sich hier?
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| AW: Artikel mit falschem Startpreis in der Auktion Handelt sich um ein Effektgerät für Musiker im Wert von 70-100 Euro |
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| AW: Artikel mit falschem Startpreis in der Auktion Wenn sich beide nicht einigen können, muss dies halt durch ein Gericht geklärt werden. Wenn die Anfechtung gültig ist, dürfte §433 unwirksam sein. B könnte dann aber Ansprüche nach §122 geltend machen.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Artikel mit falschem Startpreis in der Auktion wenn es nicht grad um einen neuen porsche geht (und selbst das ist sehr umstritten), hat der verkäufer keine chance anzufechten. |
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| AW: Artikel mit falschem Startpreis in der Auktion Ansprüche nach §122 ? Dafür müsste dem Käufer doch ein Schaden Entstanden sein oder? Streitwert sollte doch dann 1 Euro betragen oder? |
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| AW: Artikel mit falschem Startpreis in der Auktion Ob A zu Recht anfechten kann, muss im Zweifelsfall ein Gericht klären. Was das kostet, kann A bei entsprechend bewanderten Personen, z.B. Anwälten, in Erfahrung bringen. Wie lange das dauern wird, auch. Zitat:
Außerdem: Zitat:
Ein Argument für die Anwendbarkeit des §119 finde ich nicht. Damit sind die möglichen Folgen aus §122 erst mal unerheblich.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Artikel mit falschem Startpreis in der Auktion Zitat:
Da A auch sofort nachdem er den Irrtum bemerkt hat, angefochten hat, sind m. E. etwaige Ansprüche aus § 433 Abs. 1 BGB gem. §§ 142, 119 BGB untergegangen. |
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| AW: Artikel mit falschem Startpreis in der Auktion Zitat:
Erst als die Manipulation der Ex auszuschließen oder zumindest nicht nachweisbar ist, behauptet A, einen Fehler gemacht zu haben. Ich habe über E.. noch nie verkauft, glaube aber, dass man dabei auch mehrfach auf Fragen wie "Sind Sie sicher, dass Sie das tun wollen und dürfen?", "Haben Sie alle Angaben geprüft?" antworten muss. Dann hätte A selbst die gebotene Sorgfalt verletzt und wäre für die Folgen sebst verantwortlich. Ich würde dann als B das Gerät anderswo kaufen und A in Rechnung stellen oder von ihm eine andere brauchbare Lösung erwarten.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Artikel mit falschem Startpreis in der Auktion Zitat:
Zitat:
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