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Arglistige Täuschung, Vertragsverletzung?

Dies ist eine Diskussion zu Arglistige Täuschung, Vertragsverletzung? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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Alt 10.09.2010, 11:37
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Arglistige Täuschung, Vertragsverletzung?

Mal angenommen,
jemand bucht bei einem ausländischen Veranstalter ein Sportevent im europäischen Ausland. Auf der Homepage des Veranstalters steht das eine Anreise am Vorabend mit Campingmöglichkeit möglich ist. Nun reist dieser jemand am Vorabend der Veranstaltung an und wird vom Betreiber des Veranstaltungsgeländes vertrieben mit der Begründung das kein Betreten am Vortag möglich ist und es wird ein Platzverbot ausgesprochen so das eine Teilnahme an der Veranstaltung nicht mehr möglich ist. Nun tritt dieser jemand die lange Heimreise an und stellt fest das er am Veranstaltungstag eine Teilnahmebestätigung vom Veranstalter im Briefkasten findet in der ausdrücklich steht das das betreten des Geländes erst am Veranstaltungstag ab 7:30 Uhr zulässig ist.

Kann dieser jemand seine Unkosten wie Teilnahmebeitrag, Fahrtkosten, Entschädigung für genommene Urlaubstage usw. dem Veranstalter in Rechnung stellen?
Wie sieht die Lage aus wenn der Veranstalter alle Schuld von sich weist und sich auf eine frühzeitig verschickte Teilnahmebestätigung beruft obwohl auf der Homepage etwas wiedersprüchliches steht und die Teilnahmebestätigung zu spät zugestellt wurde?
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