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Ansprüche gegen Deutsche im Ausland

Dies ist eine Diskussion zu Ansprüche gegen Deutsche im Ausland innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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Alt 11.12.2011, 23:43
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Ansprüche gegen Deutsche im Ausland

Nach § 7 StGB können im Ausland begangene Straftaten eines Deutschen nach deutschem Strafrecht verfolgt werden. Können auch nach BGB Ansprüche gegen eine im Ausland lebende Deutsche gestellt werden, wenn diese eine Straftat begangen hat die zu Ansprüchen berechtigt?
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  #2 (permalink)  
Alt 11.12.2011, 23:56
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AW: Ansprüche gegen Deutsche im Ausland

Unter Umständen möglich.

Welches materielle Recht (also ob BGB i. V. m. StGB oder ausländisches Recht) anzuwenden ist und wo geklagt werden kann, hängt aber von den Details ab (welcher Aufenthaltsort von Schädiger und Geschädigtem, welche Tat, welcher Tatort, welche Tatfolgen) und richtet sich nach Internationalem Privatrecht.
__________________
"Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht)
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