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Anspruch auf Schadensersatz nach der Autowaschanlage

Dies ist eine Diskussion zu Anspruch auf Schadensersatz nach der Autowaschanlage innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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  #1 (permalink)  
Alt 11.07.2007, 11:18
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Question Anspruch auf Schadensersatz nach der Autowaschanlage

hallo!

mal angenommen

A fährt mit seinem Auto in eine Autowaschanlage.

Beim Verlassen der Anlage kommt der Mitarbeiter der Waschanlage und brigt A den Aussenspiegel den es in der Waschanlage abgerissen hat.

Der Schaden wird auch vom Zustaendigen Vorgesetzen aufgenommen. Auch mit dem Hinweis, dass es durch die Aussenbürste verursacht worden ist.

Ist die zustaendige Haftpflichtversicherung der Waschanlage Schadensersatzpflichtig ? Oder kann diese sich darauf berufen, dass die Anlage regelmässig gewahrtet worden ist und ok war bzw. ist ?


danke

gruss stefan
allgaeu
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Alt 11.07.2007, 12:45
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AW: Anspruch auf Schadensersatz nach der Autowaschanlage

m.E. muss A den Schadensersatzanspruch gegenüber dem Waschanlagenbetreiber geltend machen. Die Haftpflichtversicherung kann nur vom Betreiber zur Kasse gebeten werden.

Wenn die Haftpflichtversicherung mit A den Schaden abwickelt, wäre dies eine Kulanzsache.
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  #3 (permalink)  
Alt 11.07.2007, 13:11
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AW: Anspruch auf Schadensersatz nach der Autowaschanlage

Es haftet der Waschanlagenbetreiber, egal ob es seine Betriebshaftpflichtversicherung abdeckt oder nicht!

Lg. aus München

Ps, Notfalls RA, bei RS sowieso
__________________

Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
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