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Anspruch auf Minderung bei zu langer Lieferzeit von Bringdiensten

Dies ist eine Diskussion zu Anspruch auf Minderung bei zu langer Lieferzeit von Bringdiensten innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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Alt 14.01.2012, 22:44
Boardneuling
 
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Anspruch auf Minderung bei zu langer Lieferzeit von Bringdiensten

Hallo,

es sei folgender Fall angenommen.

Person A bestellt bei Lieferdienst B eine Pizza über das Internetportal C. Die Bestellbestätigung erhält A um 18 Uhr per Mail. Da A bereits häufiger bei B bestellt hat und weiss, dass die Lieferzeit häufig etwas länger dauert, hat er im System von B hinterlegen lassen, dass er bitte bei einer angenommen Lieferzeit von mehr als 45 Minuten telefonisch benachrichtigt werden möchte.

Um 19 Uhr ruft A bei B an und fragt, ob die Pizza bereits auf dem Weg ist. B sagt: "ja ist unterwegs". Nach weiteren 30 Minuten trifft die Pizza bei A ein.

Die Frage wäre jetzt, hat A ein Recht auf Minderung des Preises, bzw. kann A die Annahme der Pizza verweigern?

Ich nehme an, dass A durch die Onlinebestellung einen Kaufvertrag mit B geschlossen hat. B nimmt wiederum mit der Lieferung und Übergabe den Kaufvertrag an. Durch das überschreiten der vereinbarten Lieferzeit entsteht ein Mangel?!

1993 gab es zudem dieses Urteil, wonach A keine Minderung auf Grund der langen Wartezeit einfordern kann, jedoch den Vertrag kündigen könnte.
Kündigen ab der 46 Minute? Auch wenn die Pizza bereits fertig gebacken und auf dem Weg ist?

Danke und Grüße

Geändert von kusala (14.01.2012 um 23:08 Uhr).
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Alt 15.01.2012, 13:53
V.I.P.
 
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AW: Anspruch auf Minderung bei zu langer Lieferzeit von Bringdiensten

Eine Minderung ist ausgeschlossen, die späte Lieferung ist weder ein Sach- noch ein Rechtsmangel der Pizza. Bei zu später Lieferung mag freilich ein Rücktritt ohne Fristsetzung in Betracht kommen, wenn die Voraussetzungen eines relativen Fixgeschäftes vorliegen.
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  #3 (permalink)  
Alt 15.01.2012, 16:12
Boardneuling
 
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AW: Anspruch auf Minderung bei zu langer Lieferzeit von Bringdiensten

ok... da A bereits hinterlegt hat, dass eine Lieferung nur in Frage kommt, wenn diese innerhalb von 45 Minuten geliefert wird, sollte die Voraussetzung für ein relatives Fixgeschäft erfüllt sein.

Zitat:
relatives Fixgeschäft
Das ist das eigentliche Fixgeschäft.
Eine verspätete Leistung ist noch möglich, für beide Seiten ist jedoch erkennbar, dass das Geschäft mit Einhaltung der Leistungszeit "stehen und fallen" soll (z. B. Lieferung der Geburtstagstorte zum Geburtstag).
Schuldner und Gläubiger sind auch nach Ablauf der Leistungszeit zwar grundsätzlich noch nur Leistung verpflichtet, mit Ablauf der Leistungszeit gerät der Schuldner aber in Verzug.
Der Gläubiger deshalb - ohne Nachfristsetzung - Schadensersatz wegen der Verzögerung der Leistung fordern (§§ 280 Absatz 2, 286 BGB), er kann aber auch sofort vom Vertrag sofort zurücktreten (§ 323 Absatz 2 Nr. 2 BGB).relatives Fixgeschäft
Das ist das eigentliche Fixgeschäft.
Eine verspätete Leistung ist noch möglich, für beide Seiten ist jedoch erkennbar, dass das Geschäft mit Einhaltung der Leistungszeit "stehen und fallen" soll (z. B. Lieferung der Geburtstagstorte zum Geburtstag).
Schuldner und Gläubiger sind auch nach Ablauf der Leistungszeit zwar grundsätzlich noch nur Leistung verpflichtet, mit Ablauf der Leistungszeit gerät der Schuldner aber in Verzug.
Der Gläubiger deshalb - ohne Nachfristsetzung - Schadensersatz wegen der Verzögerung der Leistung fordern (§§ 280 Absatz 2, 286 BGB), er kann aber auch sofort vom Vertrag sofort zurücktreten (§ 323 Absatz 2 Nr. 2 BGB). (Auszug rechtslexikon-online.de)
Müsste der Rücktritt ab der 46. Minute geäußert werden, oder könnte A auch bei Lieferung die Annahme verweigern, sofern die "verinbarte" Zeit überschritten wurde?

Danke
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lieferdienste lieferzeit, pizza

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