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Annahme eines Angebotes per E-Mail

Dies ist eine Diskussion zu Annahme eines Angebotes per E-Mail innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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  #1 (permalink)  
Alt 12.10.2011, 20:51
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Annahme eines Angebotes per E-Mail

Hallo,

keine Ahnung ob das hier passt, oder zu Internetrecht gehört.

1. Verkaufsanzeige in einem Online-Anzeigenportal für private Kleinanzeigen.

Angebot Gegenstand X z. B. 25 € VHB. Versandkosten gehen extra.

Kaufinteressent nimmt per Mail (anonymisiert durch Anbieter des Portals) Kontakt auf und schreibt z. B.
"Ich bin an dem Gegenstand X interessiert und würde 25 € inclusive Versand dafür zahlen. MfG"

Verkäufer ist einverstanden, schreibt Kto Verbindung und bittet um Adresse, damit Kaufgegenstand verschickt werden kann.

Wäre ein verbindlicher Kaufvertrag zu Stande gekommen?

Fernabsatzgesetz gilt ja vermutlich nicht für Zeitungsanzeigen und Onlineanzeigen von Privatanbietern?
Mailkontakt ist dort üblich, es geht aber auch über Telefonkontakt.


2. Vorausgesetzt es kam ein verbindlicher Kaufvertrag zu Stande.

Die persönlichen Daten des Käufers sind ja nicht bekannt. Nur die anonymisierte E-Mail Adresse des Onlineportals.

Wie könnte man denn die Erfüllung in einem solchen Fall durchsetzen?

Thx vorab Diphda
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  #2 (permalink)  
Alt 12.10.2011, 21:01
V.I.P.
 
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AW: Annahme eines Angebotes per E-Mail

Zitat:
Zitat von Diphda Beitrag anzeigen
"Ich bin an dem Gegenstand X interessiert und würde 25 € inclusive Versand dafür zahlen. MfG"
=angebot
Zitat:
Verkäufer ist einverstanden, schreibt Kto Verbindung und bittet um Adresse, damit Kaufgegenstand verschickt werden kann.
=annahme

Zitat:
Wäre ein verbindlicher Kaufvertrag zu Stande gekommen?
ja.
Zitat:
Fernabsatzgesetz gilt ja vermutlich nicht für Zeitungsanzeigen und Onlineanzeigen von Privatanbietern?
fernabsatzgesetz gilt nur zwischen verbraucherin und unternehmerin. nicht bei privatanbietern.

Zitat:
Wie könnte man denn die Erfüllung in einem solchen Fall durchsetzen?
praktisch gar nicht.
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  #3 (permalink)  
Alt 12.10.2011, 22:10
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AW: Annahme eines Angebotes per E-Mail

Vielen Dank zeiten.

Eigentlich alles, wie ich es mir auch vorstellte.

Zur Durchsetzung der Erfüllung:
Das liegt daran, dass der Portalanbieter in solchen Fällen nicht verpflichtet ist, die Daten herauszugeben. Mal ganz unabhängig von den AGB.

Und auch daran, dass E-Mail Adressen oder Nicknames in Foren nur weitergegeben werden müssen, wenn strafrechtliche Tatbestände vorliegen.

Oder was ist deine Einschätzung, woran eine Klage auf Erfüllung scheitert?

Letzlich ja deshalb, weil man keinen "Herausgabeanspruch" (ja ist was anderes, aber sinngemäß, wörtlich gemeint) der Perönlichen Daten des Käufers hat.
__________________
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