Dies ist eine Diskussion zu Angebotserstellung innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Angebotserstellung gibt es für die Erstellung eines Angebots Vorschriften? Finde im BGB gerade nichts. Kann man ein Angebot erstellen, ohne nachvollziehbar zu machen welche Leistung erbracht wird? Betrifft das Thema Transparenz bzw. Angebotsbedingungen. Vielen Dank. |
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| AW: Angebotserstellung Und: Zitat:
Kein Angebot = Keine Annahme möglich Das Angebot muss irgendeine Leistung beinhalten, sonst wäre es kein Angebot. Das Angebot kann natürlich lauten: Ich deck dir dein Dach für 10000 €. Das Angebot könnte auch lauten: Ich deck dir dein Dach für 50000 € mit weißem Marmor und baue dir einen Schornstein drauf. Beim 1. Angebot würde man davon ausgehen, dass es ganz normale Ziegel sind, eben wie sie vorher auf dem Dach waren. Da ist der Vertragspartner auch an den Preis gebunden. Anders wäre ein Kostenvoranschlag, der auch so lautet und die Kosten auf 10000 € beziffert. Dann kann vom Preis bis 10% / 20% abgewichen werden. Man müsste wissen um was genau es sich handelt in dem fiktiven Beispiel. |
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| AW: Angebotserstellung ok, verstehe. Nehmen wir mal an, es geht um ein Haus. A bekommt ein Angebot von B für ein Haus für 150.000. Später stellt sich heraus, dass es Streitigkeiten in Bezug auf die Leistungsbeschreibung gibt. A erhält ein Haus ohne Putz. Wäre B verpflichtet gewesen seine Leistung näher zu beschreiben, damit A weiß wofür er bezahlt? Oder anderes Beispiel: A beauftragt einen Handwerker (B). Einen Kostenvoranschlag gab es nicht. Später stellt B eine Rechnung, die nicht nachvollziehbar erscheint. B ist aber nicht bereit seine Leistung näher auszuschlüsseln. A kann somit die Verhältnismäßigkeit bzw. die Entstehung der Kosten gar nicht prüfen. Gibt es eine Pflicht Leistungen konkret zu benennen, um eine Summe nachvollziehbar zu machen? Oder hat A bei der Handwerker-Rechnung dann einfach "Pech" gehabt? |
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| Kosten für Angebotserstellung | Baurecht | 03.11.2008 16:49 |
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