Dies ist eine Diskussion zu Anfechtungserklärung innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Anfechtungserklärung |
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| AW: Anfechtungserklärung Zitat:
Wichtig ist vor allem, dass die Irrtum auch tatsächlich in dem konkreten Zeitpunkt stattgefunden hat, ein nachträgliches Erkennen ist dann nciht mehr von Bedeutung, wenn im betroffenen Zeitpunkt von der Richtigkeit ausgegangen wurde.
__________________ Diese Angaben sind ohne Gewähr, aber mit bestem Wissen und Gewissen getätigt. Eine eigentliche Rechtsberatung kann natürlich nicht erteilt werden. |
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| AW: Anfechtungserklärung Zitat:
Vgl. Brox/Walker Allgemeiner Teil des BGB Rn. 433 oder RGZ 65,86,88, Palandt/Heinricht § 143 Rn. 3 Zitat: Zitat:
__________________ Meine Beiträge spiegeln nur meine Meinung zu einem Thema wieder und ersetzen nicht den RA. Falls eine Antwort für Sie hilfreich gewesen ist würde ich mich über eine positive Bewertung freuen. Bewertungen mit der Waage oben rechts Bildung ist eine Krücke, mit der der Lahme den Gehenden schlägt, um zu zeigen, daß er auch bei Kräften ist. |
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| AW: Anfechtungserklärung Schließe mich Libertin an: Relevant ist einzig die Frage, ob bei Erklärung der Anfechtung ein Anfechtungsgrund tatsächlich vorgelegen hat. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: Anfechtungserklärung Ich habe meine Aussage erstmal auf die ANFECHTUNG als Ganzes und nicht nur auf die Erklärung bezogen. Insofern kannst du mir nicht widersprechen!! Möglicherweise habe ich nicht ganz klar abgegrenzt in meiner Bedeutung, aber einen inhaltlichen Fehler gibt es nicht. Danach schrieb ich, dass es schon sinnvoll wäre, auch den Grund mitzunennen, bezog mich damit dann auf die eigentliche Frage, denn "sinnvoll sein" heisst nicht Pflicht und das habt ihr ja bezogen auf die ERKLÄRUNG!! auch bestätigt.
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| AW: Anfechtungserklärung Dann sind wir also alle einer Meinung, ist doch prima! Wir fanden nur diesen Teil Zitat:
Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: Anfechtungserklärung Zitat:
Aber ist natürlich gut, wenn andere aufpassen, das will ich gar nicht abstreiten ![]() Nochmal: Für die wirksame Erklärung reicht diese allein aus, ein Grund ist nicht weitere Voraussetzung, er sollte aber besser vorhanden sein, sonst ist die ganze Anfechtung eh nicht wirksam
__________________ Diese Angaben sind ohne Gewähr, aber mit bestem Wissen und Gewissen getätigt. Eine eigentliche Rechtsberatung kann natürlich nicht erteilt werden. |
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| AW: Anfechtungserklärung Zitat:
Warum ist denn die Anfechtung nun wieder nicht wirksam, wenn der Grund nicht vorhanden ist? Also irgendwie drückst du dich schon wieder so undeutlich aus ... Ich denke wir belassen es dabei : Anfechtungserklärung lg
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| AW: Anfechtungserklärung Zitat:
Es ging doch oben nur um die Erklärung, oder besteht die Anfechtung deiner Meinung nach nur aus der Erklärung? Ich denke eher aus Erklärung, Grund und Frist Und nur wenn alles vorliegt, und zwar rechtmäßig, ist die Anfechtung erfolgreich! Die Frage bezog sich aber nur auf die Erklärung, ob die abgegeben werden kann, ohne dass der Grund auch ersichtlich für den Anderen ist. Darauf hast du doch selbst geantwortet, JA! Nur ne wirksame Anfechtung haste dadurch noch nicht, nur ne (erstmal) wirksame Erklärung. Ok hoff wir ham uns jetzt alle verstanden =)
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| AW: Anfechtungserklärung Ich hatte bei deinem vorletzten Beitrag ehrlich gesagt auch schon wieder überlegt, ob man ihn wegen diesem Teil: Zitat:
Klarer wird die Sache, wenn man die "Voraussetzungen einer wirksamen Anfechtung" mit den von dir zutreffend genannten Kriterien abarbeitet. Deine Denkweise kommt zum korrekten Ergebnis - ein Klausurenkorrektor würde dir dafür aber Punktabzüge geben, weil der Wirkungszusammenhang (zumindest) widersprüchlich erklärt wird. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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