Dies ist eine Diskussion zu Anfechtung von Sofort-Kauf bei Ebay - Suche Urteile innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Anfechtung von Sofort-Kauf bei Ebay - Suche Urteile hätte da mal eine rein hypothetische Frage ![]() V stellt ein neues OVP Handy ("Hersteller" ist ein großer Mobilfunkanbieter) in Ebay ein. Es ist ein Sofort-Kauf Angebot für 1 Die Preisempfehlung ohne Vertrag beträgt ca 400 (wird in dem Angebot auch genannt) Das Angebot Beginnt mit "... zur Auktion steht ..." V ist bei Ebay als gewerblicher Händler angemeldet und hat auch sonnst nur gewerbliche Angebote (Widerrufsbelehrung etc.) In diesem Angebot steht nich im eigentlichen Text sondern klein nach den Zahlungshinweisen der Vermerk "Privatverkauf, keine Gewährleistung" Aber beim Preis steht (inkl.MWSt) beim Zahlungsvermerk steht "Geben Sie unsere Artikelnummer an" K denkt sich, dass es ein super Angebot ist und kauft das Handy für 1. Ebay Teilt ihm mit, dass es eine Verpflichtende Handlung ist usw. K überweist 10 Stunden später den geforderten Betrag an V. Einige Stunden nach der Überweisung + Benachritigungsmail über Zahlung an V meldet sich V per Mail und meint, dass 1 unrealistisch ist und wohl was schiefgelaufen ist. Anmerkung_ 1 ist nicht soo unrealistisch, da es das Gerät bei dem Mobilfunkanbieter für 1 bei Vertragsverlängerung gibt) Meine Frage jetzt: 1. Ist die Mail eine gültige rechtzeitige Anfechtung? Ich weis aus dem österreichischen Recht, dass nach Zahlung nicht mehr "rechtzeitig" Angefochten werden kann - wie ist das in Deutschland 2. Gibt es überhaupt einen Anfechtungsgrund? V ist wie gesagt Ebay Händler, also erfahren mit dem Begriff "Sofort-Kauf" 3. Fällt die "Privatverkauf"-Geschichte weg? So viel ich wei, kann es kein Privatverkauf sein, wenn bei Ebay steht, dass der Verkäufer als gewerblicher angemeldet ist und auch noch dabei steht, dass der Betrag von 1 inkl. MWSt ist. Abmahnungsfähig ist das bestimmt denke ich. Wie sieht es mit Gewährleistung etc aus? Also das war der Fall. Ich habe natürlich recherchiert und auch einiges gefunden. Leider liegt es hier bei 50:50 was die Entscheidung angeht, dass der V doch noch die Ware liefern muss. Außerdem sind die Urteile alle von Amtsgerichten. Vielleicht weis jemand etwas aus einer höheren Instanz bzw. ob die Urteile rechtskräftig sind. Habe nur ein Urteil gefunden in dem es um ein Verbrauchergeschäft ging (so wie in meinem Spielzeug-Fall^^ auch, wie ich denke) - hier hatte der Verkäufer Pech. Wäre über jede Information oder Meinung dankbar ![]() Beste Grüße alex PS: Habe den Fall mit einem österreichischen Anwalt besprochen, der meint, dass die Chancen für K sehr gut stehen. Leider weis ich vom Deutschen noch nichts. |
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| AW: Anfechtung von Sofort-Kauf bei Ebay - Suche Urteile Moin, der besagte Anwalt hat meiner Ansicht nach recht. V könnte zwar einen Anfechtungsgrund wegen eines Erklärungsirrtum haben, der würde wohl auch durch gehen wenn er ihn glaubhaft machen kann, aber dann wäre er zum Schadensersatz verpflichtet. Ein gewerblicher Händler kann sich nicht einfach als Privatverkäufer ausgeben. Das sieht für mich nach Rechtsmissbrauch aus.... Ich würde wohl auf Leistung, hilfsweise auch Schadensersatz, klagen. Abmahnungsfähig ist das auf jeden Fall, was du aber davon haben könntest ist mir allerdings nicht ganz klar.. Bzgl. Urteile, würde ich in ein Lehrbuch beim Punkt Anfechtungsgründe (Erklärungsirrtum) schauen. Die Bücher verweisen regelmäßig (auch auf BGH) Urteile. lg peda |
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| AW: Anfechtung von Sofort-Kauf bei Ebay - Suche Urteile Hey, danke für deine Antwort. Ja, das mit der Abmahnung würde K auch nicht viel bringen. Außer wenn V eine Unterlassungserklärung unterschreibt und es dann nochmal macht und 5000 zahlen muss Aber so will K ja nicht sein.Der Schadenersatz bezieht sich aber nicht auf das positive Interesse also müsste V dem K nicht das Geld geben was er für ein gleichwertiges Gerät ausgeben müsste sondern lediglich das Geld, welches K aufgewendet hat weil er auf gültigkeit des Vertrages gehofft hat. So habe ich das jedefalls in Erinnerung. Der Palandt hat mich aber darauf hingewiesen, dass V dem K alle Kosten erstatten muss, die der Prozess (gegen die Irrtumsanfechtung/Klage auf Herausgabe) kosten würde wenn K verliert. V muss nur nicht zahlen wenn K nich gutgläubig war. Bei einem Erfahrenen Ebayer, der auch noch gewrrblicher Händler ist und auch im Angebot schreibt, was die unverblindliche Preisempfehlung ist, wird K denke ich gutgläubig sein können. Er weis ja auch noch dass es das Gerät wirklich für 1 zu kaufen gibt (Vertragsverlängerung) gruß Alex |
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