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Anfahrtskosten bei misslungenem Transport

Dies ist eine Diskussion zu Anfahrtskosten bei misslungenem Transport innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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  #1 (permalink)  
Alt 23.10.2011, 16:29
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Angry Anfahrtskosten bei misslungenem Transport

Hallo liebe Leser,

Wie sieht die Rechtslage bei folgendem fiktivem Fall aus:

Person A kauft bei Person B ein Sofa via Kleinanzeige. (Person A kennt Person B nicht, Kommunikation über Mail und Telefon, Kaufpreis wird überwiesen)
Der Transport des Sofas vom Wohnort der Person B zum Wohnort der Person A wird über ein Internetauktionsportal, das auf Transporte spezialisiert ist, versteigert. Person A nimmt auf diesem Auktionsportal das Angebot von Transportunternehmen C an. Das Auktionsportal erhält eine Anzahlung, der Restbetrag für den Transport soll bei Ankunft des Sofas in der Wohnung von Person A in bar bezahlt werden.
Die Kommunikation mit Transportunternehmen C erfolt über E-mail und Telefonate. Nachdem sich herausgestellt hatte, dass C für den Transport ursprünglich (als Angebot auf dem Auktionsportal) nur ein Fahrzeug nebst Fahrer stellen wollte, konnte man sich nachträglich gegen Aufpreis auf Fahrer, Fahrzeug und zweiten Mann einigen.
Am Tag des vereinbarten Transporttermins ruft nun unvermittelt Sofaverkäufer B wutentbrannt bei Person A an, um mitzuteilen, dass das Transportunternehmen nicht in der Lage war, das Sofa die Treppe in seinem Einfamilienhaus hinunterzutransportieren, außerdem als zweiten "Mann" einen 14-jährigen Jungen mitgeschickt und nebenbei noch das Treppenhaus stark beschädigt habe.
Beim darauffolgenden Telefonat mit Unternehmer C behauptet dieser, der Junge wäre 15, stark und kräftig, was von Person A nicht geprüft werden kann. Unternehmer C behauptet weiterhin, dass das Scheitern des Transportes nicht an seinen Mitarbeitern läge, sondern das Treppenhaus zu schmal gewesen sein. (Allerdings ist das Sofa auf dem gleichen Weg die Treppe hinauftransportiert worden.)

Nun will Person B das Geld für das Sofa zurücküberweisen. Unternehmer C verlangt die Erstattung der Anfahrtskosten von Person A.

Ist Person A rechtlich verpflichtet, die Anfahrtskosten für diesen aufgrund der vermutbaren Unfähigkeit der Transporteure gescheiterten Transport zu übernehmen? Wenn ja, in welcher Höhe?

Kann Person B theoretisch Schadensersatzforderungen für das beschädigte Treppenhaus an A stellen?
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  #2 (permalink)  
Alt 24.10.2011, 11:05
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AW: Anfahrtskosten bei misslungenem Transport

Zitat:
Kann Person B theoretisch Schadensersatzforderungen für das beschädigte Treppenhaus an A stellen?
Hat A denn das Treppenhaus beschädigt??
Zitat:
Nun will Person B das Geld für das Sofa zurücküberweisen.
Wenn er das von sich aus sagt ist das ja schonmal nett
Zitat:
Ist Person A rechtlich verpflichtet, die Anfahrtskosten für diesen aufgrund der vermutbaren Unfähigkeit der Transporteure gescheiterten Transport zu übernehmen?
Ich denke schon. Aber wie das mit dem 14/15 Jährigen ist, ob der als volle Arbeitskraft vom Unternehmen in Rechnung gestellt werden darf??

Treppenhaus und Sofa wurde beschädigt? Schadenersatz von dem Unternehmen verlangen! Dafür haben die ne Haftpflicht!!

mfg
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Ich schreibe hier nur meine eigenen Erfahrungen und meine eigene Meinung nieder.
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Alt 24.10.2011, 19:15
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AW: Anfahrtskosten bei misslungenem Transport

Vielen Dank für die Antwort.

Vermutlich wird es Person A extrem gegen den Strich gehen, diesem ****en-Unternehmen auch noch die Anfahrtskosten zu erstatten.
Aber es stünde wohl Aussage gegen Aussage. (Unternehmer C: Treppenhaus zu schmal für Transport - Verkäufer B: Unternehmen C ist aufgrund mangelnder Fähigkeiten nicht in der Lage, Sofa zu transportieren)
Person A war ja nicht vor Ort.
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Alt 25.10.2011, 01:43
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AW: Anfahrtskosten bei misslungenem Transport

Wie wärs mit Unternehmen T, dass die Couch dann ordnungsgemäß durch das Treppenhaus bringt und ein guter Zeuge ist, dass es wohl doch möglich war.
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  #5 (permalink)  
Alt 27.10.2011, 18:36
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AW: Anfahrtskosten bei misslungenem Transport

Im Fallbeispiel wurde nicht erwähnt, dass der Verkäufer B nicht mehr bereit war, einen erneuten Transport auszuprobieren.
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Alt 27.10.2011, 19:28
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AW: Anfahrtskosten bei misslungenem Transport

Muss er aber, wenn er nicht verklagt werden will.


Also B Anmahnen auf Herausgabe mit Drohung auf Schadenersatz, falls er die Sache nicht raustückt und ggf. ein Unternehmen zum Transport anrückt.
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  #7 (permalink)  
Alt 27.10.2011, 20:33
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AW: Anfahrtskosten bei misslungenem Transport

Aber wenn Person B das Geld zurücküberweist, dann kann B doch nicht verklagt werden.
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  #8 (permalink)  
Alt 27.10.2011, 20:50
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AW: Anfahrtskosten bei misslungenem Transport

Doch, denn der Vertrag ist wirksam geschlossen worden.

A hat bezüglich des Geldes eine Bringschuld. Nimmt B das Geld nicht an, ist er in Annahmeverzug.

Wenn A also auf das Sofa besteht, so soll er dem B das Geld unter Fristsetzung anbieten und einen Termin zur Abholung der Ware anbieten, bzw. B Auffordern dem A einen Termin zu nennen.


A sollte auch einen Rechtsanwalt aufsuchen, wenn er das Sofa will.


Oder er tritt schriftlich vom Vertrag zurück, wenn B weder Geld will noch die Ware herausgibt.
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anfahrtskosten, schadensersatz, vertragsrecht

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