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Androhung üble Nachrede

Dies ist eine Diskussion zu Androhung üble Nachrede innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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Alt 05.12.2009, 13:44
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Androhung üble Nachrede

Wir nehmen an, eine Person kauft ein Haustier bei einem privaten Verkäufer, das kurze Zeit später an einer Infektion stirbt, die laut Tierarzt bereits beim Kauf bestanden haben muss. Der Käufer schreibt den Verkäufer an und verlangt die Rückerstattung von Kaufpreis und Behandlungskosten. Daraufhin droht der Verkäufer mit einer Anzeige wegen übler Nachrede und Kontaktaufnahme durch einen Anwalt. Hätte eine solche Klage Erfolg und wer müsste etwaige Anwaltskosten übernehmen, selbst wenn der Käufer bereit ist, seine Forderungen zurückzunehmen?

Vielen Dank im Voraus!
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Alt 05.12.2009, 15:45
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AW: Androhung üble Nachrede

Da hier ein Gutachten des Arztes vorliegt, welches eventuell noch einmal genau festgehalten werden sollte, liegt keine üble Nachrede im Sinne des § 186 StGB vor. Dieser sieht nämlich vor, dass jemand eine Tatsache über einen anderen verbreitet, welche ihn schädigt, und dass diese NICHT nachgewiesen werden kann.

Der Arzt fundiert hier aber die Aussage des Käufers, dass schon beim Kauf des Tieres eine Infektion vorgelegen haben muss.
Üble Nachrede kommt hier demnach nicht in Betracht.

Der Käufer hat hier in jedem Falle das Gesetz auf seiner Seite und sollte auf Schadensersatz pochen.
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