Dies ist eine Diskussion zu Allgemeine Geschäftsbedingungen Verbraucheraufklärung innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Allgemeine Geschäftsbedingungen Verbraucheraufklärung es handelt sich bei den mir vorliegenden AGB um AGB die hauptsächlich (98%)gegenüber Kaufleuten gelten sollen. In eine Ziffer möchte ich nun alles einbringen, was einen Verbraucher betrifft. Da die Regelungen da ja wesentlich strenger sind. Meine Frage ist nun: Reicht es aus, wenn da für paar Punkte (Widderuf, Verjährung, Gewährleistung)dann zum Beispiel steht. Hinsichtlich des Widerrufsrechts wird auf die gesetzlichen Regelungen verwiesen. Bin mir unsicher, ob es für einen Verbraucher reicht, oder ob alles ausformuliert werden muss. Lieben Dank im Voraus. |
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| AW: Allgemeine Geschäftsbedingungen Verbraucheraufklärung Hallo, auf ein Widerrufsrecht muss deutlich und klar verständlich hingewiesen werden. Daher wird wohl eine "Ausformulierung" erforderlich sein. |
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| agb unternehmer verbraucher, allgemeine, geschäftsbedingungen |
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