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akteneinsicht ?

Dies ist eine Diskussion zu akteneinsicht ? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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Alt 09.03.2010, 15:44
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akteneinsicht ?

mla angenommen ich würde ich ein verfahren sein wegen computer betrug, so das sie mir meine pc's weggenommen habe. jetzt möchte ich angenommen einsicht in meine akte bekommen und das ohne anwalt (was ja möglich ist), wohin solte ein brief gehen das z.b. ich die akten sehen möchte ?

wie solte soein brief anbesten aufgebaut sien ?

gruß,
das.da
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  #2 (permalink)  
Alt 09.03.2010, 16:23
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AW: akteneinsicht ?

Ohne Anwalt wird es die Akte nicht geben.
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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  #3 (permalink)  
Alt 09.03.2010, 16:45
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AW: akteneinsicht ?

Zitat:
Zitat von Defendant
Ohne Anwalt wird es die Akte nicht geben.
das ist nicht richtig.
ich habe danach vorherr gegoogelt und schon sehr viel gefunden das es geht, es ist nur sehr viel schwerer.
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  #4 (permalink)  
Alt 09.03.2010, 16:57
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AW: akteneinsicht ?

Akteneinsicht im Strafverfahren
Der Kreis derjenigen, die ein Recht auf Akteneinsicht haben, ist begrenzt. Zunächst hat der Beschuldigte ein Akteneinsichtsrecht, welches regelmäßig durch den Verteidiger wahrgenommen wird (§ 147 Abs. 1 StPO).[13] Ist allerdings die Ermittlung noch nicht abgeschlossen, so kann dem Verteidiger die Einsichtnahme verweigert werden, wenn durch die Einsichtnahme der Untersuchungszweck gefährdet werden könnte, § 147 Abs. 2 StPO. Der Verteidiger darf Fotokopien der Akten anfertigen und diese seinem Mandanten zur Kenntnis geben. Die Weitergabe der Originalakten an den Beschuldigten ist dagegen unzulässig.

Akteneinsicht für Beschuldigte
Im Strafverfahren wird die Akteneinsicht dadurch behindert, dass oft nur dem Verteidiger des Beschuldigten die Einsicht in die Akten gestattet wird, dem Beschuldigten selbst jedoch nicht. Somit sind Beschuldigte, um ihr Grundrecht auf Akteneinsicht geltend zu machen, zur Bezahlung eines Rechtsanwalts verpflichtet, selbst wenn der Tatvorwurf haltlos ist. Die Verweigerung der Akteneinsicht berührt jedoch das grundrechtsgleiche Recht auf rechtliches Gehör, denn oftmals ermöglicht erst die Einsicht in die Ermittlungsakte, präzise Antworten zum Tatvorwurf und entsprechende Anträge zu stellen.[14]

Hier weiterlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Akteneinsicht
__________________
"Als Chef ist Sensibilität extremst wichtig. Gerade im Umgang mit andersgeschlechtlichen Mitarbeitern. Zum Beispiel Frauen." B.Stromberg
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Alt 09.03.2010, 17:08
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AW: akteneinsicht ?

Zitat:
Zitat von Das.Da
das ist nicht richtig.
ich habe danach vorherr gegoogelt und schon sehr viel gefunden das es geht, es ist nur sehr viel schwerer.
Na wenn das bei Google steht, dann muss es ja stimmen

MW sieht die STPO ein Recht auf Akteneinsicht durch den Beschuldigten nicht vor. Die Ausführungen meines Vorredners lassen aber vermuten, dass ein solches Recht unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt ist. Das wird dann aber nur die Ausnahme sein (sicherlich zu erst verweigert und nur durch ein Rechtsmittel angreifbar).
Wenn man für seine Verteidigung jedoch bisher nur Google nutzt und sich damit gut beraten fühlt, ist es in jedem Fall empfehlenswert doch mal bei einem Anwalt vorstellig zu werden .
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Alt 09.03.2010, 17:32
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AW: akteneinsicht ?

ansich schau ich mir nur 1000de weitere fälle bei google an die wie meine sind...und schau was bei den rausgekommen ist

und eigendlich leuft das immer so ab rechner weg ca. 10-14 monate warten bis brief vom staatsanwalt kommt wo drin steht das man mit einer bußgeld straffe in höhe von xxx die sachen vergessen kann bez. ohne eintrag ins führungszeugnis davon kommt

nartürlich hat er das nicht so geschrieben, ich habs nur umvormoliert damit das was er meitn schneller zurgeltung kommt

naja ganz erlich ist die deutsche justiz sehr ******* aufgebaut wen man einen anwalt haben muss um seine persönliche akte zubekommen (das heist sie wollen das man geld ausgibt egal was für ein scheiß kleine strafftat es ist.... ganz klare sauerrei...da freuen sich nur die anwälte drüber !

ach und :


(7) Dem Beschuldigten, der keinen Verteidiger hat, sind auf seinen Antrag Auskünfte und Abschriften aus den Akten zu erteilen, soweit dies zu einer angemessenen Verteidigung erforderlich ist, der Untersuchungszweck, auch in einem anderen Strafverfahren, nicht gefährdet werden kann und nicht überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen. Absatz 2 Satz 2 erster Halbsatz, Absatz 5 und § 477 Abs. 5 gelten entsprechend.
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