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AGB durch Dritten

Dies ist eine Diskussion zu AGB durch Dritten innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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Alt 07.09.2008, 23:31
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AGB durch Dritten

Nabend,

ich könnte mal wieder eure Meinung zu Folgendem gebrauchen:

A-GmbH will auf der Internetseite des V ein Inserat über eine Waschmaschiene schalten. Bevor er das machen kann, muss er den Bestimmungen des V, dass der Erwerb von Minderjährigen verboten ist, zustimmen, sonst könnte er das Inserat nicht schalten. Durch dieses Inserat schließt er dann einen Vertrag mit B.

-> Handelt es sich bei den Bestimmungen von V um AGB?
^Ich würde das jetzt bejahen und sagen, dass das AGB sind.

-> Aber was für Auswirkungen haben diese Bestimmungen von V auf einen Vertrag, den die A-GmbH nun mit einem Käufer schließt? Werden die AGB von V dann Bestandteil des Vertrages zw. der GmbH und dem Käufer?
^Denn eigentlich werden die AGB doch durch den V gestellt, also nicht von einem der Vertragsparteien des Kaufvertrags. Laut Sachverhalt wusste der B zwar davon, dass der Erwerb von Minderjährigen nicht gestattet ist, aber es wird nicht erwähnt, dass diese Bestimmung auch noch konkret bei Vertragsschluss besprochen wurde oder darauf hingewiesen wurde. Deswegen frage ich mich, ob die dann überhaupt zum Vertrag zwischen B und der GmbH gehören?!

--> Was kann das für Konsequenzen haben / mit welcher Begründung kann man den Vertrag trotzdem zustande kommen lassen, wenn der B bei Vertragsschluss erst 17 ist, bei der Übergabe 2 Wochen später aber bereits 18 (angenommen die GmbH bemerkt das, will den Vertrag aber trotzdem zustande kommen lassen)?

Wäre schön, wenn ihr mir sagen könntet, was euch so dazu einfällt.
Liebe Grüße...
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