Dies ist eine Diskussion zu Abrechnung Fitnessstudio trotz Kündigung wegen Umzug innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Person X hat bei einem Fitnessstudio in Stadt A vor Ort schriftlich am 30.09.11 seine Mitgliedschaft gekündigt, mit der Begründung eines Umzugs in Stadt B die 60km entfernt liegt. Vor Ort wurde Person X gesagt das die Kündigung erst wirksam wird mit der Ummeldebestätigung. Der Pesonalausweis mit neuer Adresse wurde nicht akzepiert. Die Ummeldebestätigung wurde noch am gleichen Tag per email an das Fitnessstudio versendet. Jetzt wird jedoch für den Monat Okt erneut der Beitrag abgebucht. Für Nov konnte nicht abgebucht werden, weil Person X bereits ein neues Konto besitzt dessen Daten das Fitnessstudio nicht kennt. Folge sind jetzt Mahnbriefe zur Zahlung des Beitrags. Meine Frage: Ist die Kündigung wirksam? Das Fitnessstudio sagt, dass sie tausende emails täglich bekommen und die Ummeldebestätigung hätte direkt abgegeben/gefaxt werden müssen. Aber selbst wenn Pesron X nachweisen kann, dass sie zum 30.09.11 bereits umgemeldet war müsste doch der Beitrag rückwirkend zurückerstattet werden oder nicht? Die Ummeldebestätigung wurde bereits abgegeben (15.11) Muss Person X zahlen? Oder soll Person X das Geld zurückfordern? Für eure Hilfe wär ich sehr dankbar. Geändert von pinguin85 (16.11.2011 um 14:15 Uhr). |
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| AW: Abrechnung Fitnessstudio trotz Kündigung wegen Umzug
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| AW: Abrechnung Fitnessstudio trotz Kündigung wegen Umzug Hallo ich habe gerade keine Ahnung ob es kürzlich zur Sonderkündigung wegen Umzugs schon eine Gerichts-Entscheidung gegeben hat. Wegen Umzugs kann man seinen DSL Anschluss -wurde kürzlich entschieden- jedoch nicht immer kündigen. Was ich zum Fitnesstudio gefunden habe ist von 1998 vom AG Hamburg-Wandsbek: Urteil vom 29.10.1998 - 716 C 421/98 "Ein Umzug stellt einen wichtigen Grund für die vorzeitige Kündigung eines Fitneßvertrages dar, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses dazu führen würde, daß der Kunde bei Zahlung des vollen vereinbarten Honorars keinerlei Leistungen des Fitneßstudios mehr in Anspruch nehmen könnte. Fundstelle(n): VuR 1999, 211" Deshalb glaube ich mal darauf zu bestehen, dass man wegen Umzugs von 60 km kündigen kann ist auf dünnem Eis gebaut. Wie in der Frage beschrieben hat jedoch das Fitnesstudio der Aufhebung des Vertrges zugesteimmt, unter der Bedingung, dass eine besondere Bescheinigung persönlich vorbei gebracht wird. Vielleicht ist man auf der sicheren Seite, wenn man die gestellten Auflagen einhält. Wer weiss, ob ein eventuell angerufenes Gericht so entscheiden würde, wie das von 1998. |
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| AW: Abrechnung Fitnessstudio trotz Kündigung wegen Umzug Nach Vorlage der Ummeldebestätigung von Person X wurde der Vertrag aufgehoben (November). Problem ist nur, dass Person X zum Ende September gekündigt hat, aber die Ummeldebestätigung ert Mitte November persönlich abgegeben hat. Somit wúrde ein Mitgliedsbeitrag für den Monat Oktober und November abgebucht. Frage ist ob dieser Betrag gezahlt werden musste oder ob er rückwirkend erstattet werden muss, da ja die Ummeldebestätigung beweist, dass Person X seit Ende Semptember 60km entfernt wohnt (auch wenn sie erst Mitte November abgegeben wurde). Nicht zu vergessen ist, dass Person X die Ummeldebestätigung bereits Ende september (pünktlich) eingereicht hat, aber halt nur als pdf per email, welche ignoriert wurde. |
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| AW: Abrechnung Fitnessstudio trotz Kündigung wegen Umzug Nun ja der Tenor meiner Antwort war ja, das ich vermute der Sportler hätte kein sicheres Recht auf Kündigung, somit wäre das Vertragsende "Verhandlungssache". (zumindest im praktischen Leben). Ob sich in der Theorie dadurch, dass das gefaxt wurde die Annahme eines Angebotes zur Aufhebung des Vertrages zum vorherigen Monat ableiten lässt, vermag ich nicht zu sagen, weil es wohl dann auf jedes einzelne Wort ankäme, dass im Detail gesagt worden ist. Und dann stellt sich die Frage wie man nachweist, wann/ob eine eMail zugegangen ist. |
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| AW: Abrechnung Fitnessstudio trotz Kündigung wegen Umzug da sich das studio so ohne weiteres überhaupt auf eine kündigung einlässt, legt den schluss nahe, dass zu umzug und kündigung vertragliche etwas geregelt ist (entweder einzelvertraglich oder über die agb). der kunde sollte mal schauen, was genau im vertrag steht. kann sein, dass dort steht, dass die ummeldebescheinigung abgegeben werden muss. eine mail wird man nicht beweisen können, daher taugt das nicht als nachweis. falls vertraglich nichts zur ummeldebescheinigung steht, kann sich der kunde auf kündigung zu ende sept. berufen. dass er da bereits umgezogen war, wird ein gericht letztlich feststellen und einzig das würde in dem fall zählen. wie gesagt: es kommt auf den vertrag an. |
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| AW: Abrechnung Fitnessstudio trotz Kündigung wegen Umzug Hier ein Auzug aus dem genannten Vertrag: Ist das Mitglied aus einem in seiner Person liegenden Grund an der Nutzung der vertragsmäßig vereinbarten Leistung der Fitness xxx GmbH gehindert und hat das Mitglied nicht rechtmäßig außerordentlich gekündigt, bleibt das Mitglied bis zum Ablauf der Vertragsdauer zur Weiterentrichtung des vereinbarten monatlichen Grundpreises abzüglich hierdurch ersparter Aufwnedungen verpflichtet. |
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| AW: Abrechnung Fitnessstudio trotz Kündigung wegen Umzug Zitat: Ich halte die Reaktion des Fitneßstudios für nicht nachvollziehbar. Ein PA wird schließlich nur auf Basis einer erfolgten Ummeldung geändert. Für mich ist die Kündigung per Ende September erfolgt.
__________________ Gruß Klaus |
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| bestätigung, fitness, ummeldung, umzug, vertrag |
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