Dies ist eine Diskussion zu Aboabbestellung nur mit einer Frist von 2 Monaten innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Aboabbestellung nur mit einer Frist von 2 Monaten bei folgenden Fall bitte ich um Anregungen. Fallbeschreibung: Eine Person bezieht seit langem von einem Lehrmittelverlag eine Loseblattsammlung, die vom Kunden jährlich zum Jahreswechsel bezahlt und monatlich vom Verlag zugestellt wird. Der Kunde möchte den Bezug der Loseblattsammlung kündigen und schreibt am 25.11.2009 eine Kündigung. In einem Antwortschreiben (30.11.) bedauert der Verlag die Kündigung und stellt unter Verweis auf die Bezugsbedingungen (wahrscheinlich AGB) fest, dass "Abbestellungen nur mit einer Frist von zwei Monaten zum Jahresende" möglich sind, folglich die Kündigung erst zum 31.12.2010 greift, der Kunde also noch ein ganzes Jahr bezahlen muss. Auszug aus den AGB: "Abonnements von Zeitschriften bzw. eJournals und zu Datenbanken, bei denen die Bezugsgebühr pro Kalenderjahr bzw. Kalenderhalbjahr im Voraus erhoben wird, können mit zweimonatiger Frist zum 1.1. eines jeden Jahres gekündigt werden." Frage: 1. Ist diese lange Kündigungsfrist lauter (wodurch begründet sie sich?) oder kann sie angefochten werden? Möglicherweise relevanter Hinweis: Eine Rechnung für das Jahr 2010 hat der Kunde noch nicht bekommen. 2. Der Kunde hat noch nicht für das Jahr 2010 bezahlt. Womit ist zu rechnen, wenn er die Annahme der Loseblattsammlungssendungen für 2010 verweigert und gleichermaßen den Jahresbeitrag 2010 nicht überweist? Bereits im Voraus vielen Dank für eure Auskunft! Peter |
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| AW: Aboabbestellung nur mit einer Frist von 2 Monaten Zitat:
Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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