Dies ist eine Diskussion zu Abo per Telefon zugestimmt innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Abo per Telefon zugestimmt mal angenommen Herr A bekommt einen anruf und es ist eine freundliche Stimme an der anderen Seite und erzählt einem von einer Zeitschrift mit der man eine Menge Geld sparen kann, vergünstigungen wie Fitnessstudios, Reisen, Gewinnteilnahmen ect. alles ist darin enthalten. Dieser hört sich das interessiert an und gibt auch seine Daten an, er wird darauf hingewiesen das jetzt ein Mitschnitt des Telefonates beginnt und dieser am Ende zustimmen soll das er mit dem gesagtem einverstanden ist. Dies tut der angerufene schlussendlich auch. Herr A fährt in den Urlaub und als er zurück kommt ist noch immer keine Zeitschrift im Briefkasten. Nun erhält dieser wieder einen anruf und es wird gefragt ob die Zeitschrift ihm denn gefallen habe.. Angenommen der entäuschte Herr A würde während des Gespräches folgendes sagen: Er habe keine Zeitschrift erhalten und er möchte mit einer Firma die Termine nicht einhalten kann keine weiteren Geschäfte machen. Die Sachbearbeiterin vermerkt dies und wünscht einen weiteren schönen Tag. Ein paar Monate vergehen und es kommt eine Zahlungserinnerung für die Zeitschriften die man ja bezogen habe, diese wird von Herrn A ignoriert da ihm klar geworden ist, dass er einem Bauernfänger auf dem Leim gegangen ist. Herr A ignoriert deshalb das schreiben und erhält nun ein Anwaltsschreiben mit weiteren Gebühren. Herr A hat sich daraufhin im Internet auf die Suche gemacht und findet diverse Einträge über diesen Anwalt, er hat sogar gelesen das dieser Amwalt am besten selbst angezeigt werden soll. Ist Herr A wirklich einen Vertrag eingegangen, Herr A dachte dies sei telefonisch nicht möglich. Muss Herr A die Rechnung zahlen oder soll Herr A weiterhin die folgenden Anschreiben ignorieren. Diesen Fall finde ich sehr interessant und würde gerne ein paar Meinungen hören. Ein schönen Abend noch juranoob84 |
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| AW: Abo per Telefon zugestimmt Zitat:
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| AW: Abo per Telefon zugestimmt ja, man kann telefonisch verträge schließen. man hat als verbraucherin allerdings ein widerrufsrecht, da telefonische sachen unter fernabsatz fallen. die widerrufsfrist beginnt allerdings erst dann überhaupt zu laufen, wenn die kunden genau über ihr widerrufsrecht aufgeklärt wurde. da muss auch ne anschrift drauf stehen, wohin überhaupt der widerruft zu richten wäre. das muss in textform oder schriftform erfolgen. und es beginnt auch nicht vor der ersten lieferung. hat herr a überhaupt irgendwas gekriegt, was dem irgendwie ähnich sein könnte? ich vermute mal: nein. die firma muss übrigens beweisen, dass die kundin belehrt worden ist. es ist übrigends masche, dass die leute mit anwälten kommen. letzlich einklagen können sie aber nichts. darauf würde ich mich erst mal verlassen und das zeug in den müll werfen. und nen dickes fell anschaffen, da werden noch einige "letzmalige aufforderungen" kommen bevor man klagen erheben/anzeigen erstatten oder sonst welche üblen sachen machen will. das folgt aber zu 99,9% wohl nicht. |
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| AW: Abo per Telefon zugestimmt Zahlungserinnerungen sollte man grundsätzlich nicht ignorieren. Zumindest sollte man ein Schriftstück in der Hand haben, mit welcher Begründung man die Zahlung verweigert hat. Wenn in dem Fall kein schriftlicher Vertrag mit der Widerrufsbelehrung vorlag, liegt die Beweispflicht des ABO-Vertrages wohl eher bei dem Verkäufer. Man kann die auch ganz schnell los werden, wenn man einfach ne Gegenrechnung schreibt. Meines Wissens müssen Gegenforderungen im Mahnverfahren angegeben werden *gg*. Also werden die sich eh hüten, das Geld über ein Mahnverfahren einzufordern. Das klappt wunderbar. |
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