Dies ist eine Diskussion zu Abhandenkommen von Gegenständen innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| Abhandenkommen von Gegenständen angenommen A bekommt von einer Institution den Auftrag, defekte, alte Gegenstände von B, welche sich in Firma C befinden, zu kontrollieren. A nimmt einen Teil mit zu sich. Nach geraumer Zeit will B die Gegenstände zurück haben und A sagt, dass die Gegenstände weg sind. A und B sind sich grundsätzlich einig, dass das hätte nicht geschehen dürfen. Wie wäre der Schaden zu regulieren? A bietet den Zeitwert an, B möchte aber den Neupreis, den er auch bekommen hätte, wenn A nichts schlechtes geschrieben hätte. Im Gegenteil, die Institution droht B mit Konsequenzen wegen angebl. Betrug. Bin gespannt zu den Meinungen. |
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| AW: Abhandenkommen von Gegenständen hä...? |
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| AW: Abhandenkommen von Gegenständen wie "hä" Sind genauere Kommentare gewünscht? Ich habe absichtlich recht abstrakt geschrieben wegen der Forenregeln. |
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| AW: Abhandenkommen von Gegenständen Zitat:
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| AW: Abhandenkommen von Gegenständen Wenn die Geräte nach Reparatur zum Verkauf bestimmt waren, so ist der voraussichtliche Verkaufspreis zu ersetzen. Ggf. abzüglich der zu investierenden Arbeit, wenn weitere defekte Geräte ohne große Mühe beschafft werden konnten, da der Reparateur seine Arbeitskraft noch nicht zur Reparatur aufwenden musste, bei den abhanden gekommenen defekten Geräten. Bleibt also die Frage: Konnten mühelos weitere Geräte herangeschafft werden, so dass der Reparateur nicht unbeschäftigt rum sitzen musste, da er Zeit eingeplant hat für die Reparatur der Geräte von B? Kann B ggf. einen Schaden beziffern? Materialwert wäre hier denkbar oder Verkaufspreis abzüglich voraussichtlicher Reparaturkosten. |
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| AW: Abhandenkommen von Gegenständen OK dann nochmal: Bei B sind durch athmosphärische Eigenheiten (Blitz) Geräte zerstört worden. B verbrachte diese in Werkstatt C wo diese als Schrott erklärt worden. B meldet dies Versicherung und diese schickt Gutachter A zu C. A nimmt einiges mit zu sich. Einige Zeit später sind die Geräte verschrottet. Weiter siehe oben. |
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| AW: Abhandenkommen von Gegenständen aha!? soll das heißen, der gutachter hat b bezichtigt die geräte absichtlich kaputt gemacht zu haben, und dass es kein blizschlag war? die corpus delikti sind nun aber verschrottet? oder was soll das bedeuten? es bringt nix, so halbe geschichten hier zu posten! |
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| AW: Abhandenkommen von Gegenständen genau so! |
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| AW: Abhandenkommen von Gegenständen soso ![]() die versicherung hat keine chance dem b irgendwas nachzuweisen, wenn die geräte auf wundersame weise verschwunden sind. b soll der versicherung eine frist zur zahlung setzen, wenn die verstreicht, ohne dass sie zahlen, dann sich ne anwältin suchen und die versicherung auf schadenersatz verklagen. einen betrug kann die versicherung ohne die geräte schon mal gar nicht nachweisen. |
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