Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Abhandenkommen von Gegenständen

Dies ist eine Diskussion zu Abhandenkommen von Gegenständen innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 02.12.2011, 23:12
Boardneuling
 
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 5
Keine Wertung, Glühlampe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Glühlampe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Glühlampe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Glühlampe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Glühlampe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Glühlampe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Glühlampe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Glühlampe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Glühlampe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Glühlampe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Abhandenkommen von Gegenständen

guten Abend,
angenommen A bekommt von einer Institution den Auftrag, defekte, alte Gegenstände von B, welche sich in Firma C befinden, zu kontrollieren. A nimmt einen Teil mit zu sich. Nach geraumer Zeit will B die Gegenstände zurück haben und A sagt, dass die Gegenstände weg sind. A und B sind sich grundsätzlich einig, dass das hätte nicht geschehen dürfen. Wie wäre der Schaden zu regulieren? A bietet den Zeitwert an, B möchte aber den Neupreis, den er auch bekommen hätte, wenn A nichts schlechtes geschrieben hätte. Im Gegenteil, die Institution droht B mit Konsequenzen wegen angebl. Betrug.
Bin gespannt zu den Meinungen.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 02.12.2011, 23:18
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 6.377
97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)  
AW: Abhandenkommen von Gegenständen

hä...?
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 04.12.2011, 12:32
Boardneuling
 
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 5
Keine Wertung, Glühlampe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Glühlampe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Glühlampe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Glühlampe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Glühlampe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Glühlampe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Glühlampe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Glühlampe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Glühlampe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Glühlampe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Abhandenkommen von Gegenständen

wie "hä"
Sind genauere Kommentare gewünscht?
Ich habe absichtlich recht abstrakt geschrieben wegen der Forenregeln.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 04.12.2011, 12:36
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 6.377
97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)  
AW: Abhandenkommen von Gegenständen

Zitat:
Ich habe absichtlich recht abstrakt geschrieben wegen der Forenregeln.
der gute wille ist löblich, blos nicht zielführend, weil der sachverhalt völlig unverständlich ist.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 04.12.2011, 14:35
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 2.156
95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)  
AW: Abhandenkommen von Gegenständen

Wenn die Geräte nach Reparatur zum Verkauf bestimmt waren, so ist der voraussichtliche Verkaufspreis zu ersetzen.

Ggf. abzüglich der zu investierenden Arbeit, wenn weitere defekte Geräte ohne große Mühe beschafft werden konnten, da der Reparateur seine Arbeitskraft noch nicht zur Reparatur aufwenden musste, bei den abhanden gekommenen defekten Geräten.

Bleibt also die Frage:

Konnten mühelos weitere Geräte herangeschafft werden, so dass der Reparateur nicht unbeschäftigt rum sitzen musste, da er Zeit eingeplant hat für die Reparatur der Geräte von B?

Kann B ggf. einen Schaden beziffern? Materialwert wäre hier denkbar oder Verkaufspreis abzüglich voraussichtlicher Reparaturkosten.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 04.12.2011, 21:16
Boardneuling
 
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 5
Keine Wertung, Glühlampe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Glühlampe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Glühlampe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Glühlampe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Glühlampe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Glühlampe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Glühlampe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Glühlampe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Glühlampe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Glühlampe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Abhandenkommen von Gegenständen

OK dann nochmal:
Bei B sind durch athmosphärische Eigenheiten (Blitz) Geräte zerstört worden. B verbrachte diese in Werkstatt C wo diese als Schrott erklärt worden. B meldet dies Versicherung und diese schickt Gutachter A zu C. A nimmt einiges mit zu sich. Einige Zeit später sind die Geräte verschrottet. Weiter siehe oben.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 04.12.2011, 21:25
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 6.377
97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)  
AW: Abhandenkommen von Gegenständen

aha!?

soll das heißen, der gutachter hat b bezichtigt die geräte absichtlich kaputt gemacht zu haben, und dass es kein blizschlag war?

die corpus delikti sind nun aber verschrottet?

oder was soll das bedeuten?

es bringt nix, so halbe geschichten hier zu posten!
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 04.12.2011, 22:04
Boardneuling
 
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 5
Keine Wertung, Glühlampe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Glühlampe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Glühlampe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Glühlampe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Glühlampe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Glühlampe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Glühlampe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Glühlampe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Glühlampe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Glühlampe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Abhandenkommen von Gegenständen

genau so!
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 05.12.2011, 00:09
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 6.377
97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)  
AW: Abhandenkommen von Gegenständen

soso

die versicherung hat keine chance dem b irgendwas nachzuweisen, wenn die geräte auf wundersame weise verschwunden sind. b soll der versicherung eine frist zur zahlung setzen, wenn die verstreicht, ohne dass sie zahlen, dann sich ne anwältin suchen und die versicherung auf schadenersatz verklagen.

einen betrug kann die versicherung ohne die geräte schon mal gar nicht nachweisen.
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 05.12.2011, 09:42
Boardneuling
 
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 5
Keine Wertung, Glühlampe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Glühlampe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Glühlampe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Glühlampe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Glühlampe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Glühlampe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Glühlampe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Glühlampe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Glühlampe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Glühlampe hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Abhandenkommen von Gegenständen

wie ist denn das Verhältnis zwischen A und B zu deuten. Welchen Wert müsste A an B zahlen? Wohl bemerkt, recht alte Technik.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Abhandenkommen von Munition, wann Anzeigepflicht? Waffenrecht 28.09.2010 11:17
Abhandenkommen Wiki 04.06.2010 19:28
Abstellen von Gegenständen im Keller Mietrecht 12.09.2009 13:56
Konfiszierung von Gegenständen Polizeirecht 30.04.2009 07:28
Herausgabe von Gegenständen Betreuungsrecht 26.08.2008 16:46





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Bürgerliches Recht allgemein

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN