Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

§836 auf Mieter abwälzen

Dies ist eine Diskussion zu §836 auf Mieter abwälzen innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 08.02.2010, 22:16
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 1
Keine Wertung, ChristinaZ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ChristinaZ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ChristinaZ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ChristinaZ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ChristinaZ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ChristinaZ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ChristinaZ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ChristinaZ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ChristinaZ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ChristinaZ hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
§836 auf Mieter abwälzen

Guten Abend!

Angenommen Herr A mietet von B eine Lagerhalle auf einem Grundstück.
Wenn jetzt im Mietvertrag stehen würde:

Die Mieterin haftet weiterhin für alle sich aus der Nutung ergebenden Sach- u. Personenschänden jeder Art und stellt die Vermieterin von jeglichen Ansprüchen, auch Dritter, frei.
Die Mieterin übernimmt in vollem Umfang auf ire Kosten die der Vermieterin als Eigentümerin obliegende Verkehrssicherungspflicht für die Zuwegung während der zeitlichen Inanspruchnahme durch die Nutzerin bzw. durch die Nutzerin berechtigte Dritte, soweit sie sich aus §836 BGB ergibt, allein.

Nun ist das Gelände zwar umzäunt, aber (in diesem Beispiel) es befinden sich noch andere Mieter auf dem Gelände. Auf dem Gelände ist eine Disco und nebenan ist eine Schule.

Auf den Wegen befinden sich Kanalschächte, die aber vielleicht nicht alle mit Gullideckeln verschlossen sind.

Wie wäre es mit der Haftung wenn Discobesucher in "feuchtfröhlicher" Stimmung über das Gelände wandern (z.B. ein Pärchen in einer lauen Sommernacht) oder wenn die Kinder aus der Schule doch mal über den Zaun klettern?

Vielen Dank.
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
31km/h zuschnell - Fahrverbot droht - Abwälzen auf Verwandten? Straßenverkehrsrecht 31.07.2008 14:57
Bußgeld auf Mitarbeiter "abwälzen"? Arbeitsrecht 31.05.2008 16:20
Darf der Vermieter einem Mieter kündigen, wenn nur der zweite Mieter kündigt? Mietrecht 09.07.2007 05:33
Kosten auf die Mieter abwälzen Mietrecht 21.03.2006 19:36
Private Umbaukosten auf Gemeinschaft abwälzen, geht das? Immobilienrecht 29.04.2005 23:33





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Bürgerliches Recht allgemein

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN