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§ 929, 2 BGB Besitzerlangung durch Dritten?

Dies ist eine Diskussion zu § 929, 2 BGB Besitzerlangung durch Dritten? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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Alt 26.11.2007, 22:39
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§ 929, 2 BGB Besitzerlangung durch Dritten?

Hallo,
ich hätte eine Frage zum gutgläubigen Erwerb. Und zwar steht in meinem Lehrbuch, dass im Falle des § 929, 2 die "Besitzerlangung von einem Dritten, der nicht auf Geheiß des Veräußerers handelt, nicht (zum gutgläubigen Erwerb) genügt".
Ist das so gemeint, dass es nicht reicht, wenn der Dritte tatsächlich nicht auf Geheiß des Veräußerers gehandelt hat oder würde es auch hier reichen, wenn der Erwerber diesbezüglich gutgläubig ist?
Vielen Dank im Voraus,
Zoey
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