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§ 812 im Dreiecksverhältnis?!

Dies ist eine Diskussion zu § 812 im Dreiecksverhältnis?! innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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Alt 24.03.2010, 15:53
Boardneuling
 
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§ 812 im Dreiecksverhältnis?!

Habe da mal eine Frage, die folgendem Sachverhalt zu Grunde liegt:

A ersteigert bei Ebay ein Paar Alufelgen von B. Nach Abschluss des Vertrages wird ihm von dem Account des B die Kontonummer des C zugesandt. Hierauf soll er den Kaufpreis überweisen. Dies tut er dann auch.
Die Alufelgen kommen jedoch nie bei A an. Nun wendet sich A gerichtlich an den C, um den Kaufpreis zurück zu bekommen-

Welche Ansprüche kommen hier in Betracht?
Meines Erachtens ist ein Vetrag hier nur mit B zustande gekommen, da es sich ja um dessen Account und somit dessen Vertragsangebot handelt.
Gegenüber C kommen doch nur Ansprüche nach § 812 ff BGB in Betracht, oder?

Bei diesen stellt sich jedoch die Frage, an WEN der A hier geleistet hat, an B oder C?
Hier würde ich auch sagen, dass ein Leistung an B erfolgt ist, da A die Verpflichtung aus dem Kaufvertrag gegenüber B erfüllen wollte...

Kommt denn dann eine Nichtleistungskondiktion gegenüber C in Betracht und wenn ja welche?

Über ein paar Ideen und Anregungen würde ich mich riesig freuen, denn manchmal hat man selber einfach ein Brett vor dem Kopf;-)
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