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§ 307 BGB auf Pachtvertrag anwendbar?

Dies ist eine Diskussion zu § 307 BGB auf Pachtvertrag anwendbar? innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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Alt 20.10.2011, 16:47
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§ 307 BGB auf Pachtvertrag anwendbar?

Hallo,

angenommen ein Kleingarten-Pachtvertrag würde folgende Punkte enthalten:

§1 Bewirtschaftung
1. Der Kleingarten ist vom Pächter bzw. von Mitgliedern seiner Familie nach den Auflagen und Anweisungen des Verpächters und der Gartenordung selbst anzulegen, zu unterhalten, zu pflegen und in sauberem sowie ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten.

§2 Hausrecht
1. Beauftragte des Grundstueckseigentuemers sowie des Verpächters sind jederzeit - auch ohne Begleitung des Pächters - berechtigt, den Kleingarten, insbesondere zwecks Überprüfung der Einhaltung der Pachtbestimmungen durch den Pächter, zu
besichtigen. Ihren Weisungen hat der Pächter fristgemaß zu entsprechen.

Dies würde doch bedeuten, dass der Verpächter jederzeit beliebige Forderungen an den Pächter stellen könnte.

Würde hier §307 BGB greifen?
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