Erst mal Danke für die Antort
der
Vertrag wurde übrigens zu DDR Zeiten geschlossen und die Erben aus dem Westen haben definitiv keine Unterschrift darunter gesetzt.
Eine stille Duldung des Vertrags ist hier sicher anwendbar.
Der Pächter wusste etwas von einer Erbengemeinschaft.
Ja, der Käufer wusste bei der Vertragsunterzeichnung von der Verpachtung.
Aber wird ein unwirksamer Vertrag, nur weil der Käufer davon wusste, deshalb wirksamer?
Der Pächter kann außerdem nicht nachweisen die Pacht jemals gezahlt zu haben.
Erbe 1 ist bereits verstorben.
Das Land untersteht übrigens nicht dem Bundeskleingartengesetz, es gibt auch keinen Gartenverein, nur eine Zweckgemeinschaft.
Laut der Gemeinde sind es sogenannte "Dauerkleingärten".
grüße