Zu 1: Es ist ein Angebot die Sache "unjuristisch" zu klären. Wenn ich mich recht erinnere, ist das aufgrund des unmittelbaren Zusammenhangs auch legitim. Anders sähe es aus, sähe der F die L in einem anderen Laden klauen und sagt dann: 50€ oder Anzeige.
Bin mir nicht ganz sicher, aber so sollte es sein. Korrigiert mich gerne.
Zu 2: Ja, könnte hinkommen.
Zu 3: Ja, darf man. Ändert aber die rechtliche Betrachtung. Vollendeter
Diebstahl kommt nicht in Betracht, da es am Bruch fremden Gewahrsams fehlt. Wenn der F die Zigaretten gerade mit dem vorliegenden Gedanken auslegt, dann bricht die L ja gerade nicht mehr den Gewahrsam des F.
Unterm Strich ist es dann ein
untauglicher Versuch, wird also als versuchter Diebstahl bestraft.
Zu 4: Die werden das für vollkommen unglaubwürdig halten und fragen, weshalb man es mit diesem Gedanken nicht bei der Marktleitung abgegeben hat. Der Eigentümer würde wohl zuerst dort suchen, wo er die Sache verloren haben könnte.
Unglaubwürdig wäre es wohl auch, ein Päckchen Zigaretten extra zum Fundbüro zu tragen.