
28.11.2011, 13:52
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| Forum-Interessierte(r) | | Registriert seit: Jun 2009
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| AW: Vertragskündigung - fianzielle Probleme - Kündigungsfristen Tja, wenn in dem Vertrag nichts weiter vereinbart wurde... dann ist eine Kündigung erst bei Ablauf der Vertragslaufzeit möglich. Es sei denn, A kann nachweisen, dass die Fortsetzung des Vertrags für ihn unzumutbar sei, wodurch er möglicherweise zur fristlosen Kündigung berechtigt wäre.
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