
03.02.2011, 19:52
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| Star Mitglied | | Registriert seit: Oct 2007
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| AW: Haustürwiderruf für Handwerker Sorry das finde ich nun gerade etwas sehr an den Haaren herbeigezogen dort ein Widerrufsrecht geltend zu machen weil es eine Hautürsituation ist.
Zum anderen fehlt es doch an der Haustürsituation wenn ein Handwerker auf Bestellung des Kunden vorbeikommt und dort dann mit ihm die Arbeiten bespricht die auszuführen sind. Denn hier kommt der Handwerker ja gerade auf Bestellung des Kunden, so dass eine Überrumpelungssituation fehl siehe auch § 312 III Nr. 1
Zudem gebe ich zu Bedenken dass es um Lieferung von Waren geht. D.h. in erster Linie werden Kaufverträge davon erfasst. Wenn ein Handwerker aber tätig wird wird regelmäßig ein Werkvertrag vorliegen der die Errichtung eines Werkes verlangt. Dass dabei Waren geliefert oder übereignet werden ist dabei dann nur eine Nebenpflicht. |