Habe da ein kleines Problem:
A kauft bei B Maschine um sie seinem Sohn C ( Unternehmer) zu schenken. B liefert Maschine auf Wunsch des A direkt auf das Betriebsgelände des C. C wußte bis jetzt nichts von der beabsichtigten
Schenkung. A erklärt C, die Maschine sei ein Geschenk und er wolle ab jetzt nichts mehr mit der Sache zu tun haben.Die Maschine ist mängelbehaftet.
C verlangt von B Verzugsschaden, Schadensersatz für zerstörte Produktionsmittel sowie Schadenssersatz statt der
Leistung bzw. Rückgewähr des Kaufpreises aufgrund Rücktritts.
Handelt es sich bei dem
Kaufvertrag zwischen A und B um einen
Vertrag zugunsten Dritter?
Um einen echten bzw. um einen unechten?
Welche Gewährleistungsansprüche kann A dann geltend machen bzw. kann er Zurücktreten?
Oder hat A an C die zukünftigen Gewährleistungsansprüche aus dem Kaufvertrag abgetreten?
Danke im Voraus!