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Alt 06.04.2004, 18:45
chsan chsan ist offline
Boardneuling
 
Registriert seit: Apr 2004
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Gewährleistungsansprüche bei Handschenkung

Habe da ein kleines Problem:

A kauft bei B Maschine um sie seinem Sohn C ( Unternehmer) zu schenken. B liefert Maschine auf Wunsch des A direkt auf das Betriebsgelände des C. C wußte bis jetzt nichts von der beabsichtigten Schenkung. A erklärt C, die Maschine sei ein Geschenk und er wolle ab jetzt nichts mehr mit der Sache zu tun haben.Die Maschine ist mängelbehaftet.

C verlangt von B Verzugsschaden, Schadensersatz für zerstörte Produktionsmittel sowie Schadenssersatz statt der Leistung bzw. Rückgewähr des Kaufpreises aufgrund Rücktritts.

Handelt es sich bei dem Kaufvertrag zwischen A und B um einen Vertrag zugunsten Dritter?
Um einen echten bzw. um einen unechten?
Welche Gewährleistungsansprüche kann A dann geltend machen bzw. kann er Zurücktreten?
Oder hat A an C die zukünftigen Gewährleistungsansprüche aus dem Kaufvertrag abgetreten?

Danke im Voraus!
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