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1. Hausarbeit BGB AT HILFE

Dies ist eine Diskussion zu 1. Hausarbeit BGB AT HILFE innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein

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  #11 (permalink)  
Alt 09.09.2010, 13:50
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AW: 1. Hausarbeit BGB AT HILFE

Zitat:
Zitat von JAS Beitrag anzeigen
Ich weiß gar nicht so ganau, wie ich anfangen soll...
habt ihr nochmal ganz genau den KV geprüft?
Ich dacht ich prüfe zuerst den Anspruch aus § 456 , die voraussetzung dafür ist ja der KV, also prüft man doch alles in einem , oder?

lg
richtig, die Voraussetzung des wiederkaufs ist der Kv, also prüfst du ihn im Wiederkauf
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  #12 (permalink)  
Alt 10.09.2010, 10:12
JAS JAS ist offline
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AW: 1. Hausarbeit BGB AT HILFE

habt ihr den denn nochmal ganz detailiert geprüft? also mit angebot uund annahme und so? denn irgendwie muss man ja auf 30 seiten kommen....
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  #13 (permalink)  
Alt 13.09.2010, 10:19
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AW: 1. Hausarbeit BGB AT HILFE

Zitat:
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habt ihr den denn nochmal ganz detailiert geprüft? also mit angebot uund annahme und so? denn irgendwie muss man ja auf 30 seiten kommen....
also die 30 seiten müssen nicht sein. 15 bis 30, also so ein mittelmaßwäre ok.
und natürlich müsst du ihn detailliert prüfen. irgendwie wirst di schon rind 24- 26 seiten locker hinkriegen.
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  #14 (permalink)  
Alt 14.09.2010, 22:35
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AW: 1. Hausarbeit BGB AT HILFE

gibt es eigendlich ein problem mit der wirksamen wiederkaufserklärung? da die nicht formbedürftig ist dachte ich, dass man das schreiben vom juli gem. § 133 einfach auslegt und zum schluss kommt dass die wirksam ist. oder seh ich das falsch?

und was habt ihr bei der 2. aufgabe als anspruchs grundlage?
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  #15 (permalink)  
Alt 15.09.2010, 10:27
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AW: 1. Hausarbeit BGB AT HILFE

ja genau, aber eine wirkiliche auslegung ist nicht wichtig, denke ich. es ist eigentlich klar...

bei der 2. aufgabe ist eigentlich auch § 433 der anspruch, aber man muss erst mal heruasfinden, ob der anspruch besteht, also was § 8 beinhaltet. Option......
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  #16 (permalink)  
Alt 21.09.2010, 11:45
JAS JAS ist offline
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AW: 1. Hausarbeit BGB AT HILFE

ist das in der 2. aufgabe ein ankaufsrecht? denn ein vorvertrag kommt mir sehr komisch vor...
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