Dies ist eine Diskussion zu 1. Hausarbeit BGB AT HILFE innerhalb des Forums Bürgerliches Recht allgemein
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| 1. Hausarbeit BGB AT HILFE Stadt B möchte eine Straße bauen auf eine Kleingartenanlage. Um den Kleingartenbesitzer pachtweise anderes Land zur Verfügung stellen zu können, möchte B ein Grundstück von A (Eigentümer) kaufen. Es wurde ein noterieller Vertrag geschlossen mit folgenden Inhalt: (..) A hat ein Wiederkaufrecht innerhalb der nächsten 5 Jahren wenn das Grundstück nicht mehr zur kleingärtnerischen Nutzung dient (...) B kündigt nach 4 Jahren sämtliche Pachtverträge form- und fristgerecht und weißt das geräumte Grundstück als Bauland für ein Hotelkomplex aus. Daraufhin schickte A privatschriftlich ein Brief, in dem er die Rückübertragung des Grundstück fordert. Er verlangt von B Abgabe v Auflassungserklärung & Eintragungsbewilligung Zug um Zug von dem Kaufpreis. Zu Recht? Ist §812 richtig? und wo liegt der Schwerpunkt?? und wie stell ich den Vertragsbruch dar? Kann mir jemand weiter helfen?!? Vielen Dank im Voraus |
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| AW: 1. Hausarbeit BGB AT HILFE Ich frage mich nur, wo hier der Allgemeine Teil versteckt sein soll. § 812 BGB ist Schuldrecht, die Auflassung Sachenrecht. Vielleicht hat es etwas mit der Bedingung zu tun, § 158, denn die findet sich im AT.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: 1. Hausarbeit BGB AT HILFE man könnte doch dann als Anspruchsgrundlage §456 nehmen..oder? allerdings wüsste ich nicht die TB Merkmale .. Kennt die villt jmd? das würde dann heißen das §158 nicht mehr gebraucht wird..? Versteh aber immer noch nicht den schwerpunkt dieser hausarbeit.. |
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| AW: 1. Hausarbeit BGB AT HILFE hii, also ich schreibe die selbe Hausarbeit, und meiner Meinnung nach liegt der Schwerpunkt von ausgangsfall beim Wiederkauf. die anspruchsgrundlage lautet: § 4 des vertrages i. v. m. §§ 433 I, 456 bgb. ich hoffe, es ist so richtig. jedoch müssen auch die Auflassung und eintragung geprüft werden, wo ich stecken geblieben bin (((ich hoffe, da kann mir jemand helfen. |
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| AW: 1. Hausarbeit BGB AT HILFE wie hast du denn §456 geprüft?? oder hast ganz normal KV geprüft und dann in einem punkt §456 geprüft??? wenn du die Auflassung prüfst musst du eig nur den noterielle Beurkung prüfen ( Angebot und Annahme der Übereignung muss der Notar anwesend sein). Allerdings ist das Sachenrecht (Stoff des 3.Semesters), daher bin ich mir nicht ganz sicher das dies auch verlangt wird... |
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| AW: 1. Hausarbeit BGB AT HILFE also ich habe die voraussetzungen von § 456 geprüft, jedoch ist der wiederkauf an sich umstritten. deshalb erst streit entscheiden, und dann weiter prüfen. ja, aber in de aufgabenstellung steht es ja noch einmal ausdrücklich, dass er die Abgabe von..... verlangt. deshalb war ich mir nicht sicher, ob wir das nocheinmal getrennt wennigstens anprüfen sollten. |
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| AW: 1. Hausarbeit BGB AT HILFE Durch die Ausübung des Wiederkaufsrechts tritt die Bedingung ein, der (Rück-)Kaufvertrag wird also voll wirksam und die Parteien treffen die in § 433 BGB genannten Verpflichtungen. Der Käufer (=Wiederverkäufer) muss die Sache herausgeben und übereignen und der Verkäufer (=Wiederkäufer) ist verpflichtet, den Kaufpreis zu zahlen. Daher denke ich nicht das man das prüfen muss.. Kannst mir villt die Tatbestandsmerkmale nennen ich kann sie nirgends finden und welche Bücher relevant sind, da ich erst ende des Monats in die uni kann.. wäre sehr nett |
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| AW: 1. Hausarbeit BGB AT HILFE ja also, erst solltest di den strei entscheiden, ob wiederkauf ein gestaltungsrecht oder bedningter kaufvertrag ist. dann wenn du dich für bed. kaufvertrag entschieden hast, dann wird weiter geprüft. dei voraussetzungen des wied. kaufs sind ein Kaufvertrag, liegt hier vor. dann die wirksame ausübung, also wiederkaufserkärung, grund, frist, form.. das alles findest du im BGB kommentaren, also staudinger, palandt..., und dann kommst du auch auf weitere bücher, die sind dort erwähnt. also ich habe den wiederkauf geprüft, und das ist auch der schwerpunkt des ersten teils.... wenn du was anderes prüfen möchtest, ist es dir überlassen, aber viele haben den wiederkauf gem- § 456 geprüft. viel spass noch |
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| AW: 1. Hausarbeit BGB AT HILFE halllllloooooooooooooo kann mir vlt jemand sagen, wie ích den 2, teil prüfen soll??? ich weiss, dass da der optionsrecht vorkommt, und ich einen kaufvertrag prüfen muss, jedoch aber nicht weiss, wo ich das optionsrecht prüfe. wie soll das machen????? ![]() ![]() ![]() |
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| AW: 1. Hausarbeit BGB AT HILFE Ich weiß gar nicht so ganau, wie ich anfangen soll... habt ihr nochmal ganz genau den KV geprüft? Ich dacht ich prüfe zuerst den Anspruch aus § 456 , die voraussetzung dafür ist ja der KV, also prüft man doch alles in einem , oder? lg |
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