Vorladung der Polizei
Veröffentlicht: 13.08.2010 um 14:58 von vladimir
Sicherlich kennt jeder dieses "Vorladen" der Polizei, und man hat auch irgendwo gehört, dass man solche Vorladungen Folge leisten muss.
Wenn man nicht gerade als Tatverdächtiger vorläufig festgenommen wird und mit auf die Wache genommen wird, muss man ansonsten diese Ladungen(meistens kommen diese per Post) weder als Beschuldigter, noch als Zeuge befolgen, zwar klingen diese Vorladungen offiziell und verbindlich, dies sind sie aber nicht.
Niemand muss bei der Polizei eine Aussage machen, und zwar weder als Zeuge noch als Beschuldigter.
Was die Zeugen und Beschuldigten machen müssen, sind die Angaben zur Person, das heißt Angaben zum Namen, Anschrift, Tag der Geburt etc.
Dies kann Schriftlich, mündlich, oder telefonisch geschehen.
Bevor man also vor der Polizei irgendwelche unüberlegten Äußerungen tut, sollte ein Strafverteidiger zugezogen werden.
Ladungen der Staatsanwaltschaft müssen befolgt werden.
Wenn man nicht gerade als Tatverdächtiger vorläufig festgenommen wird und mit auf die Wache genommen wird, muss man ansonsten diese Ladungen(meistens kommen diese per Post) weder als Beschuldigter, noch als Zeuge befolgen, zwar klingen diese Vorladungen offiziell und verbindlich, dies sind sie aber nicht.
Niemand muss bei der Polizei eine Aussage machen, und zwar weder als Zeuge noch als Beschuldigter.
Was die Zeugen und Beschuldigten machen müssen, sind die Angaben zur Person, das heißt Angaben zum Namen, Anschrift, Tag der Geburt etc.
Dies kann Schriftlich, mündlich, oder telefonisch geschehen.
Bevor man also vor der Polizei irgendwelche unüberlegten Äußerungen tut, sollte ein Strafverteidiger zugezogen werden.
Ladungen der Staatsanwaltschaft müssen befolgt werden.
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