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Abmahnung wegen Downloads/Uplowds von „The Dome 60“

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Veröffentlicht: 06.12.2011 um 22:05 von RAe Schäfer

Es ist brand gefährlich, einen solchen Sampler in sog. Internettauschbörsen herunterzuladen, weil Sie ein solches Musikwerk gleichzeitig – oftmals ohne Ihr Wissen- öffentlich zum Tausch anbieten.

Da auf einen solchen Sampler die verschiedensten Interpreten vertreten sind, kann es Ihnen passieren, dass sich gleich mehrere Abmahnkanzleien wie Waldorf Frommer oder Rasch Rechtsanwälte bei Ihnen mit einer Abmahnung melden.

Eine einzelne Abmahnung enthält in der Regel die Aufforderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und Zahlungen zwischen € 956,00 und € 1.500,00 zu leisten.

Es ist nicht ratsam, hierauf gar nicht zu reagieren oder blind zu unterschreiben und zu bezahlen.

In beiden Fällen stürzen Sie sich ins „Verderben“.

1.
Reagieren Sie nicht, werden Sie unweigerlich mit einem einstweiligen gerichtlichen Verfügungsverfahren, mit Prozesskosten von minimum € 2.000,00 überzogen und haben voraussichtlich (mangels rechtlicher Erfahrung) kaum Chancen vor Gericht.

2.
Zahlen Sie blind und unterschreiben die Ihnen überlassene Unterlassungserklärung, so haben Sie nicht nur viel zu viel bezahlt, sondern es droht in den nächsten 30 Jahren bei nochmaliger (falscher oder richtiger) Ermittlung Ihrer IP-Adresse eine Vertragsstrafe von mindestens € 5.000,00 für jeden einzelnen weiteren Fall.


Wir raten Ihnen daher dringend möglichst schnell einen fachkundigen Anwalt für Urheberrecht zu kontaktieren um mit diesem zusammen gegen eine solche Abmahnung vorzugehen. In 95% aller Fälle haben wir solche Abmahnungen erfolgreich und vor allem total beseitigen können.

Wir helfen Ihnen gerne. Rufen Sie uns an 089/ 535135 oder schicken Sie uns eine Email info@schaeferundschaefer.de


Georg Schäfer
Rechtsanwalt
Kategorie: Kategorielos
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