Dienstag, 1. September 2009, 10:00

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  1. Alter Kommentar

    Vielleicht kann mir jemand helfen

    guten morgen,
    zum glück geht es dem baby gut :-)
    ich denke mal, dass deine tochter anzeige erstattet hat, sie kann auf schmerzensgeld klagen. bei dem unfallflüchtigen fahrer ist es so: es kommt darauf an was die insassen sagen, gibt er den unfall zu? oder sagt er nichts, wenn er alkohol im blut hatte, ist dies nicht mehr nachweisbar, somit bliebe der anklagepunkt unfallflucht, wenn er nicht vorbelastet ist, kommt er mit einer Geldstrafe davon, wenn doch dann evtl. ein fahrverbot.
    wichtig ist nur, dass deine tochter den unfallfahrer angezeigt hat, um alles andere kümmert sich die staatsanwaltschaft, klage auf schmerzensgeld muss sie erheben, am besten einen anwalt aufsuchen.
    hoffe deine tochter ist bald wieder gesund, gute besserung
    lg kita
    permalink
    Veröffentlicht: 15.05.2012 um 08:32 von kita kita ist offline

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