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Wer führt die Geschäfte

Veröffentlicht: 02.06.2010 um 14:24 von Freaky

Zitat:
Zitat von potatoefritz Beitrag anzeigen
Korrekt, der Geschäftsführer einer Firma im Insolvenzverfahren darf nur in Absprache mit dem InsO-Verwalter handeln. Eigenständige Handlungen sind ihm nicht mehr erlaubt.
Vielen Dank. Frage der Beweisbarkeit ;=)
Man kann doch nicht bei jedem Auftrag den Insolvenzverwalter fragen ob der ehem. GF das jetzt darf.
Star Mitglied
Kategorie: Kategorielos
Hits 373 Kommentare 0 Freaky ist offline Stichworte bearbeiten

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