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HILFE.. Hausarbeit SchuldR.. HILFE

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Veröffentlicht: 06.03.2011 um 00:59 von Davsi

Die tierliebende F hält auf ihren Grundstück zwei Ziegen, um sie vor dem Schlachter zu bewahren. Damit die Tiere nicht weglaufen und um sie von -insb. am Wochenende oft vorbeikommende- Spaziergängern und Radfahrer zu trennen, hat sie einen hohen Zaun um ihr Grundstück errichtet und zusätzlich einen (niedrigeren) Zaun um die von den Tieren bewohnte Wiese mit Stall. Da das Dach des Hauptgebäude undicht ist, beauftragt F den Dachdecker D mit der Reperatur. Als D mit dem Gesellen G erscheint, weist F beide eindringlich darauf hin, das Hoftor immer zu schließen. Stehe das Tor offen, sei es schon häufiger passiert, dass Touristen die "Kuscheltiere" füttern und streicheln wollten. Gerade darauf reagierten die Tiere aber sehr aggressiv; einigen Passanten seien sogar schon gebissen worden.

Am Nachmittag des vierten Arbeitstag fährt D in die Stadt zurück, um fehlendes Material zu besorgen. G bleibt auf dem Hof und nutzt die Zeit zu einem Spaziergang. Weil das Hoftor recht schwergägig ist & G die Anweisung der F für überflüssig hält, schließt er das Tor nicht wieder. Wenig später kommen Vater V und sein 6jähriger S auf ihren Fahrrädern auf den Hof der F vorbei. Als S die Tiere sieht, will er sofort zu ihnen fahren. V verbietet ihm das, weil S ein Rabauke ist & gerne Tiere ärgert; dabei wäre er schon einige Male beinahe verletzt worden. Als S auch auf den erneuten Zuruf des V nicht reagiert, lässt V ihn gewähren; villt, so denkt er, wird S ja aus Schaden klug. S klettert ü die Umzäunung in den Auslauf des Stalls & scheucht die Tiere vor sich her. Daraufhin beißt ihn ein wütendes Tier.

Bei der Rückkehr v seinem Spaziergang hat G den Vorfall beobachtet. Er will S Hilfe leisten und steigt ü die Umzäunung, um das angreifened Tier mit einem Stock zu vertreiben. Dabei wird er selbts gebießen. G wird für 1 Woche krankgeschrieben.

1. S muss 1 W im KH behandelt werden. Die nicht versicherte F begleicht die Behandlungskosten (2.400€) &zahlt S angemessenen Schmerzensgeld (600€). F fragt sich, ob sie das Geld ganz o teilweise von den zahlungskräftigen D zurück fordern kann. D verweigert jede Zahlung mit d Begründung, allein V &G haben schuld. G habe er schon mehrfach wegen seiner Unzuverlässigkeit abgemahnt; mehr könne er wirklich nicht tun.

2. D hat G dessen Lohn iHv 960€ während des krankheitsbedingten Ausfalls fortgezahlt. Diesen Betrag verlangt er von F &S ersetzt.

Kann jmd weiter helfen???
für Nr1 hab ich als ASG: §831 I
und für Nr2 ggü G: §823 und ggü S: §828
allerdings find ich hier keine probleme ..
Kategorie: Kategorielos
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