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CS-Gas und Pfefferspray

Veröffentlicht: 10.06.2010 um 11:54 von 2much
Aktualisiert: 11.06.2010 um 13:38 von 2much

Zur Abwehr gegen Menschen oder Tiere werden verschiedene Produkte verkauft. Gaspistolen (Schreckschusswaffen) lasse ich mal außen vor und behandele hier nur die Reizstoffsprühgeräte (Sprays).

Reizstoffsprühgeräte, die für die Anwendung am Menschen bestimmt sind, fallen unter das Waffengesetz und müssen ein Prüfzeichen tragen. Da es kein Pfefferspray mit Prüfzeichen auf dem Markt gibt, handelt es sich dabei überwiegend um CS-Gas (ugs: Tränengas). Im Gegensatz zu anderen Waffen dürfen...
V.I.P.
Kategorie: Waffenrecht
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Alt

Alkohol am Steuer - Fragen über Fragen

Veröffentlicht: 03.06.2010 um 14:26 von elrond_71

Zitat:
Zitat von Kratzbaum Beitrag anzeigen
Hallo,
kann mir jemand sagen, was passiert wenn man mit Alkohol am Steuer erwicht wird und Blut- sowie Atemalkohol getestet wird?
Zunächst sind folgende Grenzwerte abzufragen:
< 0,3 Promille: Es geschieht nichts
> 0,3 Promille: Es geschieht nichts
> 0,3 Promille + alkoholtypische Ausfallerscheinungen, die zur Fahruntüchtigkeit führen: § 316 StGB
> 0,5 Promille: § 24a StVG
> 1,1 Promille: § 316 StGB

...
Junior Mitglied
Kategorie: Kategorielos
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Alt

Wer führt die Geschäfte

Veröffentlicht: 02.06.2010 um 14:24 von Freaky

Zitat:
Zitat von potatoefritz Beitrag anzeigen
Korrekt, der Geschäftsführer einer Firma im Insolvenzverfahren darf nur in Absprache mit dem InsO-Verwalter handeln. Eigenständige Handlungen sind ihm nicht mehr erlaubt.
Vielen Dank. Frage der Beweisbarkeit ;=)
Man kann doch nicht bei jedem Auftrag den Insolvenzverwalter fragen ob der ehem. GF das jetzt darf.
Star Mitglied
Kategorie: Kategorielos
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Alt

was wäre, wenn? kann ein AG das gehalt wegen krankheit kürzen?

Veröffentlicht: 19.05.2010 um 20:30 von pittyplatsch

Zitat:
Zitat von Mucki58 Beitrag anzeigen
...und deinen Beitrag entsprechend ändern
Neues Mitglied
Kategorie: Kategorielos
Hits 1145 Kommentare 1 pittyplatsch ist offline Stichworte bearbeiten
Alt
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Das eingeschränkte Führungsverbot nach § 42a WaffG

Veröffentlicht: 14.05.2010 um 19:03 von 2much
Aktualisiert: 14.05.2010 um 19:27 von 2much

Bestimmte Gegenstände dürfen im allgemeinen nicht mehr geführt werden. Dazu zählen:
  • Anscheinswaffen (z.B. viele Soft-Airs, Imitate und unbrauchbar gemachte Schusswaffen)
  • Hieb- und Stoßwaffen (u.a. Schlagstöcke)
  • einhändig feststellbare Messer (Einhandmesser, auch Teppichmesser)
  • Messer mit feststehender Klinge und einer Klingenlänge über 12 cm

Das Gesetz sieht allerdings folgende Ausnahmen vor:
  • Film- und Fotoaufnahmen
  • Theateraufführungen
  • Transport in einem verschlossenem
...
V.I.P.
Kategorie: Waffenrecht
Hits 3225 Kommentare 0 2much ist offline Stichworte bearbeiten

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