Dies ist eine Diskussion zu Zwangseinweisung möglich? innerhalb des Forums Betreuungsrecht
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| Zwangseinweisung möglich? ![]() Mal angenommen, es gäbe jemanden, bei dem ein Herzproblem diagnostiziert wurde, welches momentan jederzeit zum Tod führen könnte, wenn man sich nicht schonen würde und dieser Jemand würde mit diesem Wissen und zudem vielleicht noch Fieber trotzdem arbeiten gehen, gäbe es dann die Möglichkeit, diese Person zwangseinzuweisen? Und sollte dies der Fall sein , wie wäre so ein Weg zu gehen? Über die Polizei? Das Gericht oder über den Sozialpsychiatrischen Dienst? Vielen Dank schon mal, für die Antworten. Viele Grüße, Mandant |
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| AW: Zwangseinweisung möglich? Wenn die Person geistig auf der Höhe ist, wird eine zwangsweise Einlieferung ausscheiden: Jeder hat ein Recht auf Selbst-Schädigung; das mag für Angehörige hart klingen, ist aber rechtliche Notwendigkeit einer auf Freiheitsgrundrechten beruhenden Grundordnung.
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: Zwangseinweisung möglich? Das ist dann bedauerlich. Allerdings kann derjenige den Hersklabaster ja auch beim Spazierengehen erleiden und durch das plötzliche Umfallen eine gebrechliche Dame umreißen - die dann auf den Hinterkopf stürzt und verstirbt. Oder etwas in der Art. Die rezenten Gesellschaftsansichten sehen nunmal Autofahren als sozialadäquat an und das damit verbundene Risiko ist daher hinzunehmen.
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: Zwangseinweisung möglich? Hm, das klingt ja nicht so prickelnd. Natürlich kann ich das auch verstehen. Ich würde auch nicht wegen jedem Bisschen, was schädlich für mich ist, eingewiesen werden wollen. Aber nun gut, da könnte man also wohl nichts machen... Dennoch vielen Dank für die schnellen Antworten. |
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| AW: Zwangseinweisung möglich? Ganz genau.
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: Zwangseinweisung möglich? Zitat:
Zwangseinweisung in die Psychiatrie zur Schonung? Das finde ich zynisch! ciboulette |
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