Dies ist eine Diskussion zu Zwangsbetreuung selber zahlen??? innerhalb des Forums Betreuungsrecht
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| Zwangsbetreuung selber zahlen??? ich habe mal eine, ja ich würde sagen, etwas komplizierte, Überlegung angestellt, wäre es rechtens, einem jungen Erwachsenen, der mittellos, und an einer Schizophrenie erkrankt ist im Alter von 19 Jahren eine Betreuung aufzuzwingen, welche dann aus Staatskasse bezahlt wird, und dessen Mutter dann nach ca. 3 Jahren, die er betreut wird, stirbt, diesem jungen Erwachsenen die kosten für die ZwangsBetreuung der letzten 3Jahre nachzahlen zu lassen???? Und das unter Androhung von Haft bzw. Pfändung, wenn er das erhaltene Geld bereits für Zukunftssichernde und Autoreparierende kosten ausgegeben hat? Wenn das ganze rechtens ist, wäre das doch damit zu vergleichen, in diesem Fall die Leute, die für die Betreuung aufkamen, jemandem eine Dienstleistung, sei es ein Hotelbesuch aufzuzwingen und ihn diesen dann bezahlen zu lassen. >das ganze ist sehr zynisch gemeint, aber es ist/wäre doch so???< Ich hoffe es ist verständlich, welchen Fall ich mir da überlegt habe, nur mich würde interessieren, wie die Rechtslage in einem solchen Fall aussähe. Ich bin sehr Dankbar für helfende antworten, oder sogar Tipps für den Fall, dass ich einmal in eine solche Situation kommen sollte. Alles Liebe Elmo |
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| AW: Zwangsbetreuung selber zahlen??? Guten Tag, nach aktuell geltendem Betreuungsrecht kann eine Betreuung gegen den Willen des Betroffenen nur dann eingerichtet, werden, wenn durch psychiatrisches Gutachten die Fähigkeit zur freien Willensbildung in Abrede gestellt wird - und diese Sichtweise vom Richter bei der Anhörung geteilt wird. Gegen die Entscheidung des Amtsrichters gibt es die Möglichkeit, beim Landgericht Beschwerde einzulegen. Bestätigt das Landgericht die Entscheidung, bleibt die Betreuung bestehen. Mit der Aufnötigung der Inanspruchnahme einer Dienstleistung wie einer Hotelübernachtung ist dies nicht vergleichbar. Aber mal eine Frage: wieso soll es akzeptabler sein, dass der Steuerzahler für die Betreuung aufkommt, als der Klient, der die Leistung in Anspruch nimmt? |
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| AW: Zwangsbetreuung selber zahlen??? Hallo, also diese "rechtlichen-"--> gesetzlichen Grundlagen sind mir bekannt, aber wir sprechen hier nicht von In anspruchnehmen, sondern von aufzwingen, ich würde nie sagen, dass gemäß eines Falles einer freiwilligen Betreuung der Steuerzahler dafür aufkommt, ABER ich sähe es nicht ein einen Menschen zu etwas zu zwingen, dass er nicht will und dann denjenigen dafür noch bezahlen zu lassen, sag mal wovon sprechen wir hier denn und ihren komischen Smiley dürfen sie gerne behalten, ich hatte eigentlich gedacht das Ganze hier Objektiv zu halten und nicht durch persönliche Meinungsäußerungen mit Hilfe von Smiley zu besprechen, klar kann eine Meinung dazu genannt werden, jedoch bitte mit Worten und irgendwelche Inhaltslosen roten Punkte. So viel dazu. Und wie gesagt, ich möchte hier keine Grundsatzdiskussion darüber führen, wofür unsere Steuergelder verschwendet werden, aber wo ist es denn gerecht, wenn ein Mensch gezwungen wird etwas zu tun, was er nicht will und dann dafür zu bezahlen? Da könnte ja jeder kommen und sagen sie sind nicht fähig ihren eigenen Willen kund zu tun, sie werden jetzt betreut und dürfen in drei Jahren dafür 4600 bezahlen. <-- Das die Kosten selbst zu tragen sind wurde im übrigen nie erwähnt!!! Das ist genau das gleiche Prinzip, wie wenn jemand etwas anbietet und nicht alle Kosten offenlegt, da muss der betrogene Verbraucher auch nicht zahlen!!! Des weiteren habe ich nachdem Krankenhausaufenthalt meinen Realschulabschluss nachgemacht mit einem Schnitt von 1,3 da soll mir einer erzählen, die Betreuung wäre notwendig gewesen. |
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| AW: Zwangsbetreuung selber zahlen??? Zitat:
Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Zwangsbetreuung selber zahlen??? Zitat:
Mittlerweile macht er wieder was - für Kinder
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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| AW: Zwangsbetreuung selber zahlen??? Typisch bei Leuten, die sich über ihren Job definieren (könnte mir nie passieren). Jetzt ist er ein großer Renner als Einschlafhilfe. Er referiert einfach über die neuesten Erkenntnisse...*schnarch*
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| AW: Zwangsbetreuung selber zahlen??? Zitat:
"Kann mir nie passieren" ist bei psych. Krankheiten immer so leicht gesagt, wenn man keine hat
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| AW: Zwangsbetreuung selber zahlen??? Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Zwangsbetreuung selber zahlen??? Zitat:
![]() Selbst davor ist man nicht gefeit, ... egal ... dem TE wirds nicht helfen.
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| AW: Zwangsbetreuung selber zahlen??? Hier ist etwas hilfreiches für den TE: http://www.wegweiser-betreuung.de/betreuung/kosten.html Und hier die Rechtsgrundlagen: http://www.betreuung-mit-zukunft.de/...ession*id*val*
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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