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Wunsch und Wille des Betreuten vs. Kontrolle

Dies ist eine Diskussion zu Wunsch und Wille des Betreuten vs. Kontrolle innerhalb des Forums Betreuungsrecht

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Alt 20.04.2010, 13:35
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Wunsch und Wille des Betreuten vs. Kontrolle

Liebe Forumsmitglieder,

angenommen, es gäbe eine Betreute Fr.H., diese hat erst in einer zweiten Betreuungsanregung eine kleine Betreuung bekommen (Vermögenssorge und Behördenangelegenheiten). Sie hatte sich längst ihre Helfer ausgesucht, unter anderem auch Mitarbeiter anderer sozialer Stellen, die wiederum, weil es ihnen zu viel wurde, die Betreuung für sie haben wollten.

Während der Betreuungszeit übergab sie der Betreuerin keine Unterlagen, diese konnte somit nicht auf den aktuellen Stand kommen außer bei den üblichen Stellen (KK, RV usw.) Die Betreute selbst war monatelang verreist und es konnte kein hinreichender Kontakt aufgebaut werden. Kontakt zu ihrem Sohn wollte sie vermeiden, Andere Bekannte gab sie nicht preis. Ganz offensichtlich war ihr der Betreuer oder die Betreuung nicht angenehm und ihr Wunsch war, Ruhe gelassen zu werden. Da sie kurz vorher völlig selbstständig umgezogen war, gab es keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die Dame ihren Willen nicht klar bilden konnte. In Rücksprache mit dem Betreuungsrichter und der Betreuten wurde diese vorläufige Betreuung wieder aufgelöst.

Etwa zwei Monate nach Auflösung der Betreuung dekompensierte die Bt wöllig und wurde in die Psychiatrie eingewiesen. Die Betreuung wurde wieder eingerichtet, ein Kollege wurde eingesetzt, diesmal zusätzlich mit der Postsorge (!). Und da es der Dame so schlecht ging, kümmerte sich nun auch der Sohn und es kamen ein großer Stapel Unterlagen von einer Freundin von weit her. Hier fanden sich u.a. unbezahlte Rechnungen aus dem Vorbetreuungszeitraum, die der Betreuer zu Gesicht bekam. Der 2. Betreuer möchte nun den Erstbetreuer regreßpflichtig machen wegen einem Vollstreckungsbescheid, der in der Zwischenzeit ohne Wissen des Ersten aufgelaufen war.

Wie ist die Rechtslage?
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Alt 20.04.2010, 14:25
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AW: Wunsch und Wille des Betreuten vs. Kontrolle

Die Frage ist, ob der 1. Betreuer bei korrektem Verhalten hätte bemerken müssen, dass etwas schief läuft. Offensichtlich hat sie dem Betreuer die Post unterschlagen. Wenn er dieses Verhalten nicht bemerken konnte und es ihm nicht automatisch Bedingung war, sämtliche Post an sich zu ziehen (was wohl nicht der Fall war), ist er nicht haftbar zu machen.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

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  #3 (permalink)  
Alt 20.04.2010, 14:35
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AW: Wunsch und Wille des Betreuten vs. Kontrolle

Der erste Betreuer bekam von einer anderen sozialen Einrichtung den Hinweis, die Bt würde zu ihnen Unterlagen bringen. Auf Aufforderung des Betreuers an die Bt, diese mitzubringen bzw. zu zeigen, reagierte sie mit Abwehr und wechselte das Thema. Da es keinerlei Anhaltspunkte für einen zu erwartenden Vermögensschaden gab, folgte Betreuer Nr. 1 dem Willen der Betreuten. Die Postsorge gab es in der ersten Betreuung tatsächlich nicht.
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  #4 (permalink)  
Alt 20.04.2010, 14:47
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AW: Wunsch und Wille des Betreuten vs. Kontrolle

Das Problem mit renitenten Betreuten ist bekannt, ich kenne eine, die schon mehrere Betreuer verschlissen hat. Letztendlich kriegte sie dann einen, der sich um rein gar nix kümmerte, und dann wars gut.

Eines kann man dem Betreuer 1 vorwerfen: wenn er das Gefühl hatte, hintergangen zu werden, hätte er das dem gericht mitteilen müssen. Konsequenz: Ausweitung der Betreuung oder Rückgabe des Amts.
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  #5 (permalink)  
Alt 20.04.2010, 14:57
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AW: Wunsch und Wille des Betreuten vs. Kontrolle

Ja, das hat was. Der 1. Betreuer kennt aber die Diskussionen mit dem zuständigen Richter und die sind oft alles andere als erfrischend. Und da dies sowieso nur eine vorläufige Betreuung war, erschien dies dem 1. Betreuer nicht besonders dringlich.
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  #6 (permalink)  
Alt 20.04.2010, 15:19
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AW: Wunsch und Wille des Betreuten vs. Kontrolle

Nunmehr hat der Betreuer noch etwas dazugelernt: man setzt sich durch oder lässt die Betreuung lieber sein. Die nächste Zeit könnte für ihn unangenehm werden, wenn er Schreiben um Schreiben verfassen muss.
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