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Wohnungskündigung durch Betreuer

Dies ist eine Diskussion zu Wohnungskündigung durch Betreuer innerhalb des Forums Betreuungsrecht

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Alt 11.05.2010, 23:27
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Smile Wohnungskündigung durch Betreuer

Hallo,

mal angenommen wir haben ein älteres Ehepaar. Die Frau kommt nach einem Krankenhausaufenthalt in ein Pflegeheim. Für sie wird die Betreuung durch die Tochter veranlasst. Der Ehemann wohnt vorerst weiterhin in der Wohnung, muss allerdings nach einigen Monaten ebenfalls ins Pflegeheim und verstirbt während eines Krankenhausaufenthaltes.
Die Betreuerin kündigt ohne Vorlage einer Erlaubnis des Vormundschaftsgerichtes die Wohnung. Die Kündigung wird durch den Vermieter nicht angezweifelt.

Könnte durch die Nichtvorlage einer Erlaubnis des Vormundschaftsgerichtes die Wohnungskündigung nichtig sein ? Und welche Konsequenzen könnten sich daraus ergeben ?
In welcher Form könnte die Betreuerin belangt werden ?

Vielen Dank schonmal vorneweg für alle die, die sich jetzt Mühe geben.
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  #2 (permalink)  
Alt 12.05.2010, 09:29
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AW: Wohnungskündigung durch Betreuer

Zitat:
Könnte durch die Nichtvorlage einer Erlaubnis des Vormundschaftsgerichtes die Wohnungskündigung nichtig sein ?
sie ist nichtitg, weil die betreuerin ohne zustimmung des vormundschaftsgerichts gar nicht die befugnis zur kündigung hat.
Zitat:
Und welche Konsequenzen könnten sich darausust ergeben ?
kommt drauf an. unter umständen mit gar keinen.
Zitat:

In welcher Form könnte die Betreuerin belangt werden ?
keine ahnung. diese zustimmung bezüglich wohnungskündigung dient dem schutz der betroffenen. wohnung is quasi elementarer lebensmittelpunkt, und den aufzulösen, is schon ein hammer. das gericht behält sich halt vor, da grundsätzlich nochmal drauf zu gucken, ob wirklich keine andere möglichkeit in aussicht is.
da die betreuerin ehrenamtlich das macht und zudem noch die tochter ist... und falls sich nicht rausstellt, dass es doch noch chancen gab, die mutter wieder in der wohnung leben könnte.... kann es gut sein, dass da außer einer ärgerlichen rp gar nix passiert.... wo kein schaden is, musst du auch nicht haften...
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  #3 (permalink)  
Alt 12.05.2010, 10:33
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AW: Wohnungskündigung durch Betreuer

Ich kann mir gut vorstellen, dass die Betreuerin(Tochter) und Erbin den Mietvertrag nach § 564 BGB gekündigt hat. Denn nach dem Tod des Mieters geht der Mietvertrag auf die Erben über.
Die Kündigung hätte eventuell aus gleichem Anlass auch vom Vermieter kommen können.

Wenn sich keine weiteren anderen Sachverhalte ergeben, dürfte alles "normal" verlaufen sein und die Tochter (Betreuerin) hat nach geltendem Recht gehandelt.
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