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Wiederherstellung der Geschäftsfähigkeit

Dies ist eine Diskussion zu Wiederherstellung der Geschäftsfähigkeit innerhalb des Forums Betreuungsrecht

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  #11 (permalink)  
Alt 30.07.2011, 09:59
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AW: Wiederherstellung der Geschäftsfähigkeit

Zitat:
Wie sieht es nun mit der zivilen Haftungsfähigkeit bei einer beschränkten Geschäftsfähigkeit oder Geschäftsunfähigkeit aus?
z.B. bei Rückabwicklung von Grundstücksverträgen u. ä.
da könnte man nun ein 5-bändiges werk drüber schreiben.

mal ganz kurz:
geschäftsunfähige können keine verträge abschließen, auch keine immobilienverträge. falls ein geschäftsunfähiger es dennoch tut, so wäre der vertrag ungültig. derjenige, der die ungültigkeit behauptet muss die geschäftsunfähigkeit beweisen.

verträge von beschränkt geschäftsfähigen sind schwebend unwirksam. dh. solange die betreuerin nicht zustimmt ist der vertrag nicht wirksam.

oder anders:haften tut da keiner für!
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  #12 (permalink)  
Alt 30.07.2011, 13:36
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AW: Wiederherstellung der Geschäftsfähigkeit

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
das ist eher nicht so. drogis und alkis und auch manische patientinnen sind normalerweise nicht dauerhaft geschäftsunfähig. sie sind partiell geschäftsunfähig, nämlich dann, wenn sie grad völlig betrunken oder grad in ner manischen phase sind.
Im Zustand der "völligen Betrunkenheit" ist übrigens jeder vorübergehend geschäftsunfähig...
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #13 (permalink)  
Alt 30.07.2011, 13:37
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AW: Wiederherstellung der Geschäftsfähigkeit

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Zitat:
Zitat von TenCent
Im Ausgangsfall ging es ja um dauerhaft eingenommene Psychopharmakas, also um eine ständig unter Drogen stehende Person
Die Bezeichnung "Droge" für ein Psychopharmakon ist unglücklich. Je nach Präparat tritt keine, eine eventuelle oder auch eine völlige Geschäftsunfähigkeit ein. Man nehme beispielsweise den bekannten Baldrian...
Und bestimmte Psychopharmaka sind sogar förderlich für die Geschäftsfähigkeit, dann nämlich, wenn sie die Steuerungsfähigkeit des Patienten verbessern.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #14 (permalink)  
Alt 30.07.2011, 13:41
V.I.P.
 
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AW: Wiederherstellung der Geschäftsfähigkeit

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Und bestimmte Psychopharmaka sind sogar förderlich für die Geschäftsfähigkeit, dann nämlich, wenn sie die Steuerungsfähigkeit des Patienten verbessern.
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Das Thema Geschäfts(un)fähigkeit ist umfangreich und nicht in einem kurzen Thread und schon gar nicht in einer Zusammenfassung mit 5 Absätzen zu besprechen.

PS: geht man auf das "un", wird ein Zusammenhang hergestellt, der mir bisher unklar war...
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
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  #15 (permalink)  
Alt 30.07.2011, 16:29
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AW: Wiederherstellung der Geschäftsfähigkeit

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Im Zustand der "völligen Betrunkenheit" ist übrigens jeder vorübergehend geschäftsunfähig...
Wenn man diesen kleinen Scherz noch weiter treibt, wären ja im vollrausch gezeugte Kinder nicht gültig, bzw. "schwebend" ungültig
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  #16 (permalink)  
Alt 30.07.2011, 16:42
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AW: Wiederherstellung der Geschäftsfähigkeit

Seit wann vergleicht man eine Zeugung mit einem Geschäft?
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