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Wiederherstellung der Geschäftsfähigkeit

Dies ist eine Diskussion zu Wiederherstellung der Geschäftsfähigkeit innerhalb des Forums Betreuungsrecht

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Alt 24.07.2011, 06:13
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Wiederherstellung der Geschäftsfähigkeit

Nehmen wir mal an, eine verhaltensgestörte und psychopharmaka abhängige, rückwirkend für Geschäftsunfähig erklärte Person will wieder Geschäftsfähig werden - würde der Aufenthalt in einer Spezialklinik und nachfolgender Begutachtung die volle Gschäftsfähigleit wieder herstellen?
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Alt 24.07.2011, 07:30
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AW: Wiederherstellung der Geschäftsfähigkeit

Zitat:
Zitat von TenCent Beitrag anzeigen
- würde der Aufenthalt in einer Spezialklinik und nachfolgender Begutachtung die volle Gschäftsfähigleit wieder herstellen?
Jein. Der Gutachter könnte die aktuelle Geschäftsfähigkeit für gegeben erklären (wenn die Erkrankung ausreichend geheilt wäre, selbstverständlich!) und für die Zukunft eine Prognose erstellen. Sollte sich die Erkrankung beispielsweise wieder verschlechtern, könnte die Geschäftsfähigkeit erneut erlöschen. Dem könnten regelmäßige Kontrolltermine entgegenwirken.
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  #3 (permalink)  
Alt 24.07.2011, 12:25
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AW: Wiederherstellung der Geschäftsfähigkeit

Humungus - vielen Dank für deine Einschätzung und für diese interessante Darstellung der Fallstudie
Meines erachtens leben viele Menschen in einer Art Geschäftsunfähig (Drogenabhängige, Alkoholismus, Manien, Demenz, ect. )und keiner schert sich drum, bin jemand dann die Sache aufbringt.
Einmal festgestellt, erscheind es dann doch relativ schwierig, dieser Geschäftsunfähigkeit wieder zu entgehen, auch wenn jemand wieder voll gesund ist - mal das Beispiel eines Alkoholabhängigen, der sich einer Therapie unterzieht und erfolgreich durchzieht:
der wäre dann nach dem ersten Rückfall gleich wieder Geschäftsunfähig?
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  #4 (permalink)  
Alt 24.07.2011, 12:26
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AW: Wiederherstellung der Geschäftsfähigkeit

Zitat:
Zitat von TenCent Beitrag anzeigen
Nehmen wir mal an, eine verhaltensgestörte und psychopharmaka abhängige, rückwirkend für Geschäftsunfähig erklärte Person will wieder Geschäftsfähig werden
ich zweifle ein bisschen, ob es hier tatsächlich um eine dauerhafte geschäftsunfähigkeit geht. weil lediglich verhaltensstörung oder drogenabhängigkeit indizieren eigentlich keine dauerhafte geschäftsunfähigkeit. drogis werden lediglich dann dauerhaft geschäftsunfähig, wenn bereits das gehirn stark in mittleidenschaft gezogen ist.

es ist eher wahrscheinlich, dass diese rückwirkende geschäftsunfähingkeit eine partielle war und auf vorübergehende störung zurückzuführen ist. das würde zu den störungen eher passen.

könnte es sein, dass es in diesem zusammenhang lediglich um einen einwilligungsvorbehalt geht? der wird nämlich fälschlicherweise auch manchmal als geschäftsunfähigkeit bezeichnet.
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  #5 (permalink)  
Alt 24.07.2011, 12:36
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AW: Wiederherstellung der Geschäftsfähigkeit

Zitat:
Zitat von TenCent Beitrag anzeigen
...leben viele Menschen in einer Art Geschäftsunfähig (Drogenabhängige, Alkoholismus, Manien, Demenz, ect. )
das ist eher nicht so. drogis und alkis und auch manische patientinnen sind normalerweise nicht dauerhaft geschäftsunfähig. sie sind partiell geschäftsunfähig, nämlich dann, wenn sie grad völlig betrunken oder grad in ner manischen phase sind.

dauerhafte geschäftsunfähigkiet liegt klassischerweise bei menschen mit schweren geistigen behinderungen vor. auch bei schweren demenzen oder bei alkis zb. wenn sie bereits schwere gehirnschäden haben.

richtig ist vielmehr, dass bei manchen so erkrankten ein einwilligungsvorbehalt angeordnet wird. dh. sie werden damit zb. für finanz-geschäfte wie beschränkt geschäftsfähig behandelt.

das dient zum schutz der betroffenen, dass sie nicht zb. in einer manischen phase in einem kaufrausch ihr gesamte kohle "verzocken" können.

Zitat:
Einmal festgestellt, erscheind es dann doch relativ schwierig, dieser Geschäftsunfähigkeit wieder zu entgehen, auch wenn jemand wieder voll gesund ist - mal das Beispiel eines Alkoholabhängigen, der sich einer Therapie unterzieht und erfolgreich durchzieht:
der wäre dann nach dem ersten Rückfall gleich wieder Geschäftsunfähig?
dieser darstellung kann ich so nicht folgen. wie gesagt, ich vermute, dass es hier eher um einen einwilligungsvorbehalt geht, als um duaerhafte geschäftsunfähigkeit. kann das so sein?
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  #6 (permalink)  
Alt 24.07.2011, 15:09
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AW: Wiederherstellung der Geschäftsfähigkeit

Ein Einwilligungsvorbehalt wäre dann einer beschränkten Geschäfstunfähigkeit gleichzustellen - sehe ich das so richtig?

Im Ausgangsfall ging es ja um dauerhaft eingenommene Psychopharmakas, also um eine ständig unter Drogen stehende Person

Ist in einem solchen Fall nur eine beschränkte Geschäftsunfähigkeit oder Einwilligungsvorbahlt anzunehmen?

Grundsätzlich scheinen all diese unterschiedlichen Formulierungen den richterlichen Anordnungsbedarf nicht "auszuhebeln"
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  #7 (permalink)  
Alt 24.07.2011, 16:24
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AW: Wiederherstellung der Geschäftsfähigkeit

Zitat:
Zitat von TenCent Beitrag anzeigen
Ein Einwilligungsvorbehalt wäre dann einer beschränkten Geschäfstunfähigkeit gleichzustellen - sehe ich das so richtig?
ja. (es heißt allerdings: beschränkte geschäftsfähigkeit, nicht: beschränkte geschäftsunfähigkeit

Zitat:
Im Ausgangsfall ging es ja um dauerhaft eingenommene Psychopharmakas, also um eine ständig unter Drogen stehende Person

Ist in einem solchen Fall nur eine beschränkte Geschäftsunfähigkeit oder Einwilligungsvorbahlt anzunehmen?
die tatsache, das jemand ständig auf droge ist, rechtfertigt allein nichtmal einen einwilligungsvorbehalt.

der einwilligungsvorbehalt wird dann angeordnet, wenn die person zb. droht sich durch ungewolltes handeln völlig zu überschulden, weil sie einfach geistig teilweise nicht in der lage ist, finanzielle dinge zu überblicken.

das betrifft häufig leute mit manien oder welche mit kaufsucht. das kann auch bei drogensucht der fall sein, wenn die person droht sich durch ungewolltes verhalten erheblichen schaden zuzufügen - das ist aber nicht bei jeder drogenabhängigkeit so. es ist eher so, dass es bei den meisten abhängigen überhaupt nicht der fall ist.

Zitat:
Grundsätzlich scheinen all diese unterschiedlichen Formulierungen den richterlichen Anordnungsbedarf nicht "auszuhebeln"
da kann ich dir nicht folgen???
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  #8 (permalink)  
Alt 24.07.2011, 18:12
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AW: Wiederherstellung der Geschäftsfähigkeit

Zitat:
Zitat von TenCent Beitrag anzeigen
Im Ausgangsfall ging es ja um dauerhaft eingenommene Psychopharmakas, also um eine ständig unter Drogen stehende Person
Die Bezeichnung "Droge" für ein Psychopharmakon ist unglücklich. Je nach Präparat tritt keine, eine eventuelle oder auch eine völlige Geschäftsunfähigkeit ein. Man nehme beispielsweise den bekannten Baldrian...

Zitat:
Grundsätzlich scheinen all diese unterschiedlichen Formulierungen den richterlichen Anordnungsbedarf nicht "auszuhebeln"
Meinst Du damit, dass der Patient nach der Behandlung die Garantie kriegt, nie mehr "nicht geschäftsfähig" zu sein? Das ist unmöglich - wie es bei jedem Menschen unmöglich ist.
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  #9 (permalink)  
Alt 24.07.2011, 19:42
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AW: Wiederherstellung der Geschäftsfähigkeit

Zitat:
Nehmen wir mal an, eine verhaltensgestörte und psychopharmaka abhängige, rückwirkend für Geschäftsunfähig erklärte Person will wieder Geschäftsfähig werden
Rückwirkend ist man wahrscheinlich nur für geschäftsunfähig erkärt worden.
Eventuell nur für einen bestimmten Zeitraum;
mal genau nachschauen.

Derjenige, der die dauerhafte Geschäftsunfähigkeit behauptet, muss dies bei gericht nachweisen;
wahrscheinlich zusammen mit einem Betreuungsverfahren.
In strittigen Fällen mit einem Zweitgutachten, das vom Gericht
in Auftrag gegeben wird.

Es ist nicht so, dass der Patient seine Geschäftsfähigkeit nachweisen muss.
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Alt 30.07.2011, 09:20
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AW: Wiederherstellung der Geschäftsfähigkeit

Vielen Dank für die sehr interessanten Beiträge zu diesem Thema

Fassen wir also zusammen:

beschränkte Geschäftsfähigkeit oder Geschäftsunfähigkeit kann man durch eine entsprechende Therapie wieder herstellen - weitere Prüfungen derselben nicht ausgeschlossen

Einwilligungsvorbehalt und beschränkte Geschäftsfähigkeit sind gleichzustellen

Reine Einnahme und Abhängigkeit von Psychodrogen alleine reichen für eine beschränkte Geschäftsfähigkeit oder Geschäftsunfähigkeit nicht aus, es muss eine ärztliche Behandlung und ein Befund einer Manie stattgefunden haben ( wer sonst würde diese Drogen verschreiben? )

Je nach Präparat tritt keine, eine eventuelle oder auch eine völlige Geschäftsunfähigkeit ein - im Vergleich von Baldrian und Diazepam/Alprazolam.
"eventuelle" Geschäftsunfähigkeit kennt das Gesetz nicht

Es bedarf einer richterlichen Handlung, um sowohl beschränkte Geschäftsfähigkeit oder Geschäftsunfähigkeit zu erklären und wieder aufzuheben


Es ist nicht so, dass der Patient seine Geschäftsfähigkeit nachweisen muss, sondern derjenige, welcher diese anzweifelt

Wie sieht es nun mit der zivilen Haftungsfähigkeit bei einer beschränkten Geschäftsfähigkeit oder Geschäftsunfähigkeit aus?
z.B. bei Rückabwicklung von Grundstücksverträgen u. ä.
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