Dies ist eine Diskussion zu Wiederherstellung der Geschäftsfähigkeit innerhalb des Forums Betreuungsrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Wiederherstellung der Geschäftsfähigkeit |
| |||
| AW: Wiederherstellung der Geschäftsfähigkeit Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: Wiederherstellung der Geschäftsfähigkeit Humungus - vielen Dank für deine Einschätzung und für diese interessante Darstellung der Fallstudie Meines erachtens leben viele Menschen in einer Art Geschäftsunfähig (Drogenabhängige, Alkoholismus, Manien, Demenz, ect. )und keiner schert sich drum, bin jemand dann die Sache aufbringt. Einmal festgestellt, erscheind es dann doch relativ schwierig, dieser Geschäftsunfähigkeit wieder zu entgehen, auch wenn jemand wieder voll gesund ist - mal das Beispiel eines Alkoholabhängigen, der sich einer Therapie unterzieht und erfolgreich durchzieht: der wäre dann nach dem ersten Rückfall gleich wieder Geschäftsunfähig? |
| |||
| AW: Wiederherstellung der Geschäftsfähigkeit Zitat:
es ist eher wahrscheinlich, dass diese rückwirkende geschäftsunfähingkeit eine partielle war und auf vorübergehende störung zurückzuführen ist. das würde zu den störungen eher passen. könnte es sein, dass es in diesem zusammenhang lediglich um einen einwilligungsvorbehalt geht? der wird nämlich fälschlicherweise auch manchmal als geschäftsunfähigkeit bezeichnet. |
| |||
| AW: Wiederherstellung der Geschäftsfähigkeit Zitat:
dauerhafte geschäftsunfähigkiet liegt klassischerweise bei menschen mit schweren geistigen behinderungen vor. auch bei schweren demenzen oder bei alkis zb. wenn sie bereits schwere gehirnschäden haben. richtig ist vielmehr, dass bei manchen so erkrankten ein einwilligungsvorbehalt angeordnet wird. dh. sie werden damit zb. für finanz-geschäfte wie beschränkt geschäftsfähig behandelt. das dient zum schutz der betroffenen, dass sie nicht zb. in einer manischen phase in einem kaufrausch ihr gesamte kohle "verzocken" können. Zitat:
|
| |||
| AW: Wiederherstellung der Geschäftsfähigkeit Ein Einwilligungsvorbehalt wäre dann einer beschränkten Geschäfstunfähigkeit gleichzustellen - sehe ich das so richtig? Im Ausgangsfall ging es ja um dauerhaft eingenommene Psychopharmakas, also um eine ständig unter Drogen stehende Person Ist in einem solchen Fall nur eine beschränkte Geschäftsunfähigkeit oder Einwilligungsvorbahlt anzunehmen? Grundsätzlich scheinen all diese unterschiedlichen Formulierungen den richterlichen Anordnungsbedarf nicht "auszuhebeln" |
| |||
| AW: Wiederherstellung der Geschäftsfähigkeit Zitat:
Zitat:
der einwilligungsvorbehalt wird dann angeordnet, wenn die person zb. droht sich durch ungewolltes handeln völlig zu überschulden, weil sie einfach geistig teilweise nicht in der lage ist, finanzielle dinge zu überblicken. das betrifft häufig leute mit manien oder welche mit kaufsucht. das kann auch bei drogensucht der fall sein, wenn die person droht sich durch ungewolltes verhalten erheblichen schaden zuzufügen - das ist aber nicht bei jeder drogenabhängigkeit so. es ist eher so, dass es bei den meisten abhängigen überhaupt nicht der fall ist. ![]() Zitat:
da kann ich dir nicht folgen??? |
| |||
| AW: Wiederherstellung der Geschäftsfähigkeit Zitat:
Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: Wiederherstellung der Geschäftsfähigkeit Zitat:
Eventuell nur für einen bestimmten Zeitraum; mal genau nachschauen. Derjenige, der die dauerhafte Geschäftsunfähigkeit behauptet, muss dies bei gericht nachweisen; wahrscheinlich zusammen mit einem Betreuungsverfahren. In strittigen Fällen mit einem Zweitgutachten, das vom Gericht in Auftrag gegeben wird. Es ist nicht so, dass der Patient seine Geschäftsfähigkeit nachweisen muss. |
| |||
| AW: Wiederherstellung der Geschäftsfähigkeit Vielen Dank für die sehr interessanten Beiträge zu diesem Thema Fassen wir also zusammen: beschränkte Geschäftsfähigkeit oder Geschäftsunfähigkeit kann man durch eine entsprechende Therapie wieder herstellen - weitere Prüfungen derselben nicht ausgeschlossen Einwilligungsvorbehalt und beschränkte Geschäftsfähigkeit sind gleichzustellen Reine Einnahme und Abhängigkeit von Psychodrogen alleine reichen für eine beschränkte Geschäftsfähigkeit oder Geschäftsunfähigkeit nicht aus, es muss eine ärztliche Behandlung und ein Befund einer Manie stattgefunden haben ( wer sonst würde diese Drogen verschreiben? ) Je nach Präparat tritt keine, eine eventuelle oder auch eine völlige Geschäftsunfähigkeit ein - im Vergleich von Baldrian und Diazepam/Alprazolam. "eventuelle" Geschäftsunfähigkeit kennt das Gesetz nicht Es bedarf einer richterlichen Handlung, um sowohl beschränkte Geschäftsfähigkeit oder Geschäftsunfähigkeit zu erklären und wieder aufzuheben Es ist nicht so, dass der Patient seine Geschäftsfähigkeit nachweisen muss, sondern derjenige, welcher diese anzweifelt Wie sieht es nun mit der zivilen Haftungsfähigkeit bei einer beschränkten Geschäftsfähigkeit oder Geschäftsunfähigkeit aus? z.B. bei Rückabwicklung von Grundstücksverträgen u. ä. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Wiederherstellung gelöschter Dateien | Computerrecht / EDV-Recht | 13.01.2011 20:06 |
| BBG § 45 Abschn 1alt § 46 neu Wiederherstellung der Dienstfähigkeit | Beamtenrecht | 12.08.2009 12:40 |
| Mieterhöhung bei Wiederherstellung des wohnstandarts? | Mietrecht | 24.02.2008 21:00 |
| Krankenkassenbeiträge Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung | Sozialrecht | 15.02.2008 18:28 |
| Frist zur Wiederherstellung Kaltwasserversorgunge Badewanne / Dusche | Mietrecht | 03.01.2008 09:10 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios