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Wie kriegt man die Bestattungskosten vom betreuten Erben?

Dies ist eine Diskussion zu Wie kriegt man die Bestattungskosten vom betreuten Erben? innerhalb des Forums Betreuungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.06.2011, 13:12
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Wie kriegt man die Bestattungskosten vom betreuten Erben?

A ist Pflegefall und wird betreut. Der Status der Betreuung ist unbekannt.
Der Sohn B von A stirbt und A erbt 1500 Euro.
Der Betreuer C kümmert sich um das Erbe, schaut sich die Sachen des B nach Verwertbarem an und steckt auch die 1500 Euro ein.
Um das Erbe des A regln zu können ist welcher Betreuungsauftrag notwendig?
Ein Bestattungspflichtiger hätte gerne die Kohle vom A. Der C weigert sich. Wen muß der Bestattungspflichtige verklagen? Wohl den A? Wie findet man das zuständige Gericht? Smiley Mac
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  #2 (permalink)  
Alt 15.06.2011, 14:58
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AW: Wie kriegt man die Bestattungskosten vom betreuten Erben?

Zitat:
Zitat von macyanni Beitrag anzeigen
Um das Erbe des A regln zu können ist welcher Betreuungsauftrag notwendig?
allgemeine vermögenssorge reicht dafür. alternativ könnte auch ein extra aufgabenkreis "erbschaftsangelgengheiten" oder so ähnlich extra vergeben sein. aber vermögenssorge reicht, sofern nicht die erbschaft ausgeschlagen werden soll (is hier ja nicht der fall).

Zitat:
Ein Bestattungspflichtiger hätte gerne die Kohle vom A. Der C weigert sich. Wen muß der Bestattungspflichtige verklagen? Wohl den A?
jepp, der a muss verklagt werden.

ist a denn alleiniger erbe, gibt es keine erbengemeinschaft?

Zitat:
Wie findet man das zuständige Gericht?
das weiß ich leider nicht...
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  #3 (permalink)  
Alt 15.06.2011, 20:15
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AW: Wie kriegt man die Bestattungskosten vom betreuten Erben?

Wer wurde Erbe von B?

Wie ist der Bestattungspflichtige mit B verwandt?
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  #4 (permalink)  
Alt 15.06.2011, 20:50
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AW: Wie kriegt man die Bestattungskosten vom betreuten Erben?

was ich mich noch so frage: wieso ist jemand anders bestattungspflichitg als die erben?

ich dachte, es seinen immer die erben bestattungspflichtig...
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  #5 (permalink)  
Alt 15.06.2011, 21:26
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AW: Wie kriegt man die Bestattungskosten vom betreuten Erben?

@Zeiten
Du verwechselst hier Bestattungspflicht und die Kostentragungspflicht für die Bestattung.

Die Bestattungspflichtigen haben, unabhängig ob diese Erben sind oder nicht, für die Bestattung zu sorgen. Diese können die Kosten hierfür ggf. bei dem/den Erben einfordern.

Die Erben sind somit nicht zwangsläufig auch bestattungspflichtig.
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  #6 (permalink)  
Alt 15.06.2011, 21:28
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AW: Wie kriegt man die Bestattungskosten vom betreuten Erben?

Zitat:
Zitat von CruNCC Beitrag anzeigen
@Zeiten
Du verwechselst hier Bestattungspflicht und die Kostentragungspflicht für die Bestattung.
danke.
war mir nicht klar, dass es einen unterschied gibt.
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  #7 (permalink)  
Alt 05.07.2011, 12:27
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AW: Wie kriegt man die Bestattungskosten vom betreuten Erben?

Erbe ist der Vater. Bestattungspflichtige waren einige; in diesem fiktiven Fall hat sich der Bruder des Toten darum gekümmert.
Mal angenommen, das Erbe betrug 1500 €. Die Bestattungskosten ebenfalls 1500 €. Wenn der betreute A jetzt auf Zahlung der Bestattungskosten verklagt wird und konsequenterweise den Prozeß verliert, dann stehen nur die 1500 € zur Verfügung. Auf den Gerichts- und Ra-Kosten bleibt der Bruder sitzen. Könnte man im Anschluß den C verklagen, weil er hier einen unnötigen Prozess provoziert hat? Der A ist geschäftsunfähig. Smiley Mac
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  #8 (permalink)  
Alt 05.07.2011, 12:46
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AW: Wie kriegt man die Bestattungskosten vom betreuten Erben?

Zitat:
Zitat von macyanni Beitrag anzeigen
Wenn der betreute A jetzt auf Zahlung der Bestattungskosten verklagt wird und konsequenterweise den Prozeß verliert, dann stehen nur die 1500 € zur Verfügung.
falls die noch nicht ausgegeben wurden... also vorsicht!

rein rechtlich: ich bin mir auch nicht ganz sicher, dass der erbe in jedem fall die beerdigungskosten tragen muss. möglicherweise gab es ja noch andere gläubiger, so dass der betreute (bzw. der betreuer an seiner stelle), das geld direkt weiter gereicht hat und nun ist der betreute wieder mittellos. dann vermute ich, dass eben rein rechtlich andere verwandte irgendwie zahlen müssen. (das weiß ich aber so genau nicht.)

Zitat:
Auf den Gerichts- und Ra-Kosten bleibt der Bruder sitzen. Könnte man im Anschluß den C verklagen, weil er hier einen unnötigen Prozess provoziert hat?
nein. den c kann man nur verklagen, wenn dem betreuten durch das handeln von c ein (vermögens)schaden entsteht. das könnte dann auch nur der betreute tun, bzw. später einmal dessen erben.

nur (sofern bei ihm weiter nix zu holen ist) entsteht dem C hier sowieso gar kein vermögensschaden. und selbst wenn, könnte es sein, dass der betreuer gute gründe für so einen prozess hatte, auch dann würde eine klage nicht zum erfolg führen.
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  #9 (permalink)  
Alt 05.07.2011, 14:29
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AW: Wie kriegt man die Bestattungskosten vom betreuten Erben?

Warum ist der Bruder kein Erbe? Gab es ein Testament?

Im Übrigen Anfrage an das Amtsgericht und fragen, was der Betreuer darf und was nicht.
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  #10 (permalink)  
Alt 11.07.2011, 16:46
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AW: Wie kriegt man die Bestattungskosten vom betreuten Erben?

Testament gab es keines und Eltern gehen bei der Erbfolge vor. Smiley Mac
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