
15.07.2009, 14:19
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| Wie am besten absichern? A ist im Heim untergebracht und hat B eine umfassende Vorsorge- und Bankvollmacht erteilt. B kümmert sich um alle den A betreffenden Angelegenheiten und verwaltet seine persönlichen Unterlagen und geht im Auftrag des A auch regelmäßig zur Bank und hebt für den A von dessen Konto Geld ab, bringt es ihm ins Heim und lässt sich dies quittieren. Das Geld wird vermutlich stets an Verwandte, des A, die ihn regelmäßig besuchen und bei Laune gehalten werden sollen, verteilt. A ist im fortgeschrittenen Alter, weiß aber nach Auffassung des B genau, was er macht- auch wenn er ab und an vergesslich wirkt und Dinge durcheinander bringt. Das Pflegepersonal hat auch auf mehrmalige Nachfrage keine Andeutung gemacht, dass eine beginnende Demenz vorliegen könnte und eine Betreuung notwendig wird, was A ebenfalls nicht möchte.
Wie kann sich B (z.B. gegen Ersatzansprüche) absichern, damit nicht später von den Erben behauptet wird, es hätte dem A gar kein Geld ins Heim gebracht werden dürfen, da er nicht mehr alles überblickte und vielleicht schon dement war. Ein ärztlicher Test würde Klarheit schaffen ist aber delikat, denn das Vertrauensverhältnis zwischen A und B würde sicher darunter leiden. Das Heim wird von sich aus den B diesbezüglich wohl auch nicht darauf aufmersam machen, obwohl B auch für das Heim bei Problemen stets der 1.Ansprechpartner ist und schon öfters als Betreuer des A angesehen wird. Sollte noch einmal das eindeutige vertrauliche Gespräch des B mit der Heimleitung gesucht und diesbzgl. auch auf ein Aktenvermerk bestanden werden ? Gibt es andere Vorschläge außer der Niederlegung des "Amtes", um späteres böses Erwachen für den B zu vermeiden? Danke für jeden Beitrag. |