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Werden Gerichtskosten zurückerstattet?

Dies ist eine Diskussion zu Werden Gerichtskosten zurückerstattet? innerhalb des Forums Betreuungsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 30.06.2009, 14:53
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Werden Gerichtskosten zurückerstattet?

Nehmen wir mal an, Herr X wird zu unrecht unter Betreuung gestellt und die Gerichtskosten für Anwälte geht in die tausende! Nachdem das Oberlandesgericht den Fall zum Amtsgericht zur erneuten Überprüfung zurückgegeben hat und diese zum Ergebnis kam, dass die Betreuung und eine drohende Unterbringung zu unrecht veranlasst wurde, wollte Herr X nun die Gerichtskosten erstattet haben! Nun meine Frag: Hat Herr X Anrecht auf die von Ihm bezahlten Anwaltskosten und ist das Gericht verpflichtet ihm diese auszuhändigen?

mfg

Nachtrag:

Nehmen wir weiter an, dass der Betreute seit der Betreuung unter bestialische Rückenschmerzen (die sich kurz nach der Beendigung der Betreuung leicht verbessert haben), Migräne-Anfälle, sowie unter verschiedenste Allergien leidet! Kann man diesbezüglich auf Schmerzensgeld hoffen?

Zum Sachverhalt:
Die Betreuung wurde 2 Stunden nachdem der Betreute Vergewaltigt wurde, angeregt! Wie oben beschrieben war die Betreuung nicht gerechtfertigt und der Betreute war vor der Betreuung sehr sportlich und kerngesund! (dies kann man aus den ärztlichen Unterlagen entnehmen!)

Ps.: Ich hoffe doch, dass ich eine Antwort auf meine Frage bekomme...

Geändert von Lalilu (01.07.2009 um 16:37 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 28.07.2009, 00:55
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AW: Werden Gerichtskosten zurückerstattet?

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  #3 (permalink)  
Alt 07.08.2009, 11:21
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AW: Werden Gerichtskosten zurückerstattet?

Vielleicht sollte diese Frage eher in die Kategorie "Kostenrecht" eingestellt werden.

Gruß

Pro
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  #4 (permalink)  
Alt 08.08.2009, 19:11
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AW: Werden Gerichtskosten zurückerstattet?

Zitat:
Zitat von Pro
Vielleicht sollte diese Frage eher in die Kategorie "Kostenrecht" eingestellt werden.
Och, da würden mir noch diverse andere Kategorien einfallen.

Ich find´s auffällig, dass die Rede von einer Vergewaltigung ist, aber die körperlichen (oder eher psychosomatischen?) Beschwerden allein auf die Betreuung zurück geführt werden.

Klingt mir schwer nach einem Verdrängungsmuster und Herr X wäre in einem solchen Fall gut beraten, therapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Was die Auslagen des Herrn X für Anwalt und Gericht betrifft, muss dazu doch im Urteil stehen, ob überhaupt und in welcher Höhe diese der Staatskasse auferlegt werden.
__________________
Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht.
Johann Wolfgang von Goethe
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  #5 (permalink)  
Alt 13.08.2009, 00:43
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AW: Werden Gerichtskosten zurückerstattet?

@ Ed van Schreck

Nehmen wir mal an der Fall beruhe nicht auf einer Wahren Tatsache, weil wenn dies der Fall wäre, dürftet ihr ja nicht Antworten!
Weiter nehmen wir mal an. dass die Vergewaltigung nicht psychosomatisch bedingt war! Aber wie kam es dann zu dieser Vergewaltigung: Nachdem eines der renommiertesten staatliche Krankenhäuser in Europa und eines der größten Arbeitgeber der Region, einige sehr fahrlässige tödliche Unfälle vertuscht hatte, hat ein Azubi fragen über diese Unfälle gestellt! Danach sind Mitarbeiter der "sogenannten" technischen Sicherheit ausgeschwärmt und haben diesen Azubi selbst in der Privatsphäre bedroht und gedehmütigt und ausgewählte Mitarbeiter haben die Nachbarschafft mit einbezogen. Ansässige Medienvertreter wurden eingeschaltet die sich an der Hetzjagd beteiligt haben und nachher sind noch einige andere Rundfunganstalten hinzugegekommen. Freunde von dieser Person wurden bedroht und einige, die nicht kooperierten, sogar aus ihren Firmen entlassen. Selbst die Familie wurde bedroht und als sie nachgegeben haben, wurden Ihnen Annehmlichkeiten zu erkannt, die es eigentlich so nicht geben dürfte! Nehmen wir mal weiter an, dass die Psychiater nichts in der Hand hatten und fadenscheinige Gründe anführten, wie: Selbstmordgefahr, weil derjenige sich ja an einem großen Zeh verletzt hatte! oder das derjenige Psychisch gestört sei, weil er auf die Grundrechte und auf die Allgemeinen Benimmregeln verwies als eine der Psychiater ihn Verbal anschrie und ihn bis zur Toilette verfolgte!

Ich schweife vom Thema ab^^- Als der Azubi zur Polizei sowie zur Staatsanwaltschaft ging und den Beweis, die Hose mit den Spermaabstrichen und den Abstrichen mit der Geschlechtsflüssigkeit der Frau, den Behörden ausliefern wollte, wurde er weg geschickt und man teilte ihm mit, dass man nicht mit ihm sprechen wolle!

Die Verfahren wurden eingestellt und als er sich an die Oberstaatsanwaltschaft wenden wollte, teilte man ihm mit, wenn er diesbezüglich noch weiter Nachforschungen anstellen sollte, würde es vielleicht seinen finanziellen Ruin bedeuten!

In der Zwischenzeit wurde der Azubi in der Öffentlichkeit diskreditiert. Indem unteranderen der Betreuer in jedem Geschäft in der Region anrief und den Besitzern mitteilte, dass er jetzt für die Betreuung zuständiges sei und diejenige Person unter Wahnvorstellungen leide! Man könnte annehmen, dass er die Betreute Person schützen wolle, aber auf Nachfrage von einigen Geschäftsinhabern sollten sie keinen Kauf unterbinden, sondern er wolle ihnen nur Mitteilen, dass derjenige unter Wahnvorstellungen leide!

mfg

Ps.: Sachen gibt es, die dürfte es eigentlich nicht geben!
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  #6 (permalink)  
Alt 14.08.2009, 07:18
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AW: Werden Gerichtskosten zurückerstattet?

.. als frau habe ich mal eine frage am rande:

der männliche azubi wurde von einer frau vergewaltigt ? - bis zum samenerguss ??
ist sowas "technisch" möglich ??
__________________
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Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #7 (permalink)  
Alt 14.08.2009, 07:29
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AW: Werden Gerichtskosten zurückerstattet?

Zitat:
Zitat von Lalilu
In der Zwischenzeit wurde der Azubi in der Öffentlichkeit diskreditiert. Indem unteranderen der Betreuer in jedem Geschäft in der Region anrief und den Besitzern mitteilte, dass er jetzt für die Betreuung zuständiges sei und diejenige Person unter Wahnvorstellungen leide! Man könnte annehmen, dass er die Betreute Person schützen wolle, aber auf Nachfrage von einigen Geschäftsinhabern sollten sie keinen Kauf unterbinden, sondern er wolle ihnen nur Mitteilen, dass derjenige unter Wahnvorstellungen leide!
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