Dies ist eine Diskussion zu Wer hat Zutritt bei Wohnrecht? innerhalb des Forums Betreuungsrecht
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| Wer hat Zutritt bei Wohnrecht? vielleicht kann mir hier jemand einen Tipp geben... Nehmen wir mal an, die Oma hat ihrem Enkel ihr Haus verkauft. Die Oma hat Wohnrecht für ein Zimmer, sowie Mitbenutzungsrecht für Flur, Küche und Bad. Zur Zeit ist die Oma im Krankenhaus, und es sieht so aus, als würde die Oma nicht wieder nach Hause kommen können. Jetzt möchte der Sohn Zugang einen Schlüssel zum Haus haben. Seiner Meinung nach, muss der Enkel ihm einen Schlüssel zum Haus geben, da er eine Generalvollmacht hat und somit jederzeit Zugang zu Omas Sachen haben muss. Der Enkel möchte dem Sohn gerne Zugang zu Omas Zimmer geben, aber nach Absprache. Einen Schlüssel zum Haus möchte der Enkel dem Sohn nicht geben, da der Enkel im Haus seinen Wohnbereich nicht abschließen kann. Ein Zugang zu Omas Zimmer ist nicht möglich, ohne den Flur (Mitbenutzungsrecht) und somit die Bereiche des Enkels betreten zu müssen. Muss der Enkel dem Sohn einen Haustürschlüssel bei Abwesenheit der Oma aushändigen? In dem Zusammenhang habe ich noch eine weitere Frage: Nehmen wir an, im Vertrag über das Wohnrecht ist eine Klausel, die lautet: "Kann die Berechtigte ihr Wohnrecht wegen eines Krankenhaus oder Heimaufenthaltes voraussichtlich und / oder auf Dauer nicht ausüben, so ist sie verpflichtet das Wohnrecht im Grundbuch löschen zu lassen". Wer entscheidet, ob die Oma das Wohnrecht nicht mehr ausüben kann? Was heißt "auf Dauer"? Vielen dank für die Antworten bereits im Voraus! |
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