
28.01.2009, 23:59
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| Boardneuling | | Registriert seit: Jun 2006
Beiträge: 9
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| Wer darf was? Können Frauen, die von mehreren Personen vergewaltigt und geprügelt wurden, von Psychiatern unter Betreuung gestellt werden, weil die Täter gemeinsam behaupten, das Opfer habe lediglich eine Psychose und würde diese Vergewaltigungen und Prügel erfinden und wäre wegen der angeblichen Psychose nicht geschäftsfähig, was von einem Psychiater schriftlich bestätigt wird? Darf ein Psychiater solche Frauen unter Betreuung stellen? Wenn er das darf, warum darf es das?
Und falls solche Vorgehen tatsächlich rechtlich in Ordnung sind, was können Betroffenen unternehmen, um einer rechtlichen Betreuung zu entgehen?
Vielen Dank für jede Antwort! |