Dies ist eine Diskussion zu Wer bestimmt über den weiteren Verlauf nach Schlaganfall ? innerhalb des Forums Betreuungsrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Wer bestimmt über den weiteren Verlauf nach Schlaganfall ? Ein Ehepaar ist verheiratet, lebt aber 10 Jahre getrennt. Er kommt nach Schlaganfall ins Krankenhaus, kann sich selbst nicht äußern. Keine Patientenverfügung vorhanden. Es gibt zwei erwachsene Kinder aus seiner ersten Ehe. Der Sohn will den Vater entmündigen, selbst die Vormundschaft erwirken und ihn ins Heim stecken, die getrennt lebende Ehefrau will alle medizinischen Möglichkeiten zur Rehabilitation ausschöpfen und die Entmündigung verhindern. Die älteste Tochter ist auf Seiten der getrennt lebenden Stiefmutter. Hat die getrennt lebende Ehefrau die rechtliche Grundlage die Entmündigung gegen den Willen seiner Kinder zu verhindern und zugunsten des getrennt lebenden Ehepartners zu entscheiden? Danke und Gruß ,schelm 1963 |
| |||
| AW: Wer bestimmt über den weiteren Verlauf nach Schlaganfall ? Zitat:
Wichtigstes ist erst einmal, zu entscheiden, ob der Patient noch selber entscheidungsfähig ist! Ist er es nicht, muss eine Betreuung eingesetzt werden, die sich um die Belange des täglichen Lebens kümmert, und zwar so lange, wie die Entscheidungsunfähigkeit anhält. Wer der Betreuer wird, entscheidet das Gericht, dieses wird aber gerne zugreifen, wenn sich Sohn oder Ehefrau zur Verfügung stellen. Der Betreuer muss so handeln, wie es dem mutmaßlichen Willen des Patienten entspricht. Entschieden, ob eine Betreuung notwendig ist, wird von einem Gericht. Ist keine Betreuung notwendig, entscheidet der Patient alleine, was aus ihm wird.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: Wer bestimmt über den weiteren Verlauf nach Schlaganfall ? Hallo, eine Entmündigung gibt es Gott sei Dank nicht mehr, statt dessen ein recht ausgefeiltes Betreuungsrecht. Ein Betreuer wird eingesetzt, wenn jemand seine Angelegenheiten selbst nicht mehr regeln kann, was sich in diesem Fall hier so anhört. Darüber, ob jemand einen Betreuer bekommt und wer der Betreuer werden wird, darüber entscheidet allein ein Richter. Wenn es Zweifel an der Integrität einer in Frage kommenden Betreuungsperson gibt, sollte dies dem Gericht mitgeteilt werden, wenn eine Betreuungsanregung von wem auch immer gemacht wird. |
| |||
| AW: Wer bestimmt über den weiteren Verlauf nach Schlaganfall ? @Helferlein: Vielen herzlichen Dank für die Antwort und herzliche Grüße schelm1963 |
| |||
| AW: Wer bestimmt über den weiteren Verlauf nach Schlaganfall ? @Humungus: Ich danke sehr für die Antwort. Herzliche Grüße schelm1963 |
| |||
| AW: Wer bestimmt über den weiteren Verlauf nach Schlaganfall ? Wie schon gesagt ist maßgeblich, wie der Betroffene sich noch äußern kann. Da er dies nicht mehr kann, ist es natürlich schwieriger. Da hat aber auch der Arzt noch ein Wörtchen mitzutreden und die Kostenträger der Reha. Entmündigung gibt es auch nicht mehr. Die Kontrolle (Rechnungslegungspflicht) bei Angehörigen ist nicht so streng (5 J.) wie bei anderen Betreuern (1 J.). Also wenn Vermögen im Spiel ist immer aufpassen! Zudem gibt es verschiedene Aufgabenkreise für Betreuer. Eine Betreuung wird immer nur für den Bereich angeordnet, der für den Betreuten notwendig ist. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist eine sehr gravierende Einschneidung der Persönlichkeitsrechte und wird nicht leichtfertig vergeben. Zudem muss eine Wohnungkündigung durch den Betreuer immer richterlich genehmigt werden, allerdings weiß ich nicht, ob dies für Angehörige auch gilt. Die Ehefrau kann sich selbst als Betreuer vorschlagen. Wenn es Geld zu holen gibt und die Angehörigen sich uneinig sind, wissen die Richter, dass dies oft nicht gut geht und setzen in solchen Fällen auch gerne ehrenamtliche, Vereins- oder Berufsbetreuer ein. Also bei dem Betreuungsverein, der Bertreuungebehörde, oder dem Betreuungsgericht (am besten in dieser Reihenfolge, je nach Verfügbarkeit vor Ort) mal beraten lassen und den Sachverhalt schildern. Es kann im Prinzip jeder Bürger bei den Betreuungsbehörden eine Betreuung für eine fremde Person anregen! Hier einige Seiten die sehr hilfreich sind: http://wiki.btprax.de/Hauptseite http://www.forum-betreuung.de/ Der zu Betreuende wird übrigens grundsätzlich selbst vom Richter befragt, bevor der entscheidet. Der Richter kommt sogar ins (Kranken)Haus oder Pflegeheim, falls erforderlich um sich ein eigenes Bild zu machen. Und wenn möglich, darf der Betroffene auch selbst einen Betreuer nennen. Also es ist noch nichts verloren! Viel Glück und gute Genesung für deinen Mann! EDIT: Ich persönlich gehe davon aus, dass eine gewährleistete häusliche Pflege auch von Richtern bevorzugt wird. Bei schweren Schlaganfällen kann dies aber eine enorme Belatung sein. Wenn es Tageseinrichtungen gibt, sollte man dies durchaus in Betracht ziehen.
__________________ Gesetzliche Betreuerin, zusätzlich Beistand für Alg 2 Empfänger, kümmert sich um Wohnungslose, Menschen in Notunterkünften, sozial schwache und geistig behinderte Menschen. Geändert von Diphda (13.03.2011 um 22:17 Uhr). |
| |||||
| AW: Wer bestimmt über den weiteren Verlauf nach Schlaganfall ? Zitat:
![]() Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
|
| |||
| AW: Wer bestimmt über den weiteren Verlauf nach Schlaganfall ? In Bezug darauf, ob eine Reha beantragt werden sollte und kann, oder ein sofortiger Heimaufenthalt. Kommt ja auch auf das Alter und die Schwere der Behinderung, bzw. Rehabilitationsaussichten uva. an. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Und da steht ja: "Ich gehe davon aus." Es war also eine rein persönliche Einschätzung ![]() EDIT: Der Aufgabenkreis Wohnungsangelegenheiten wird überigens sehr oft vergeben. Die Gerichte urteilen unterschiedlich inwieweit die Aufenthaltsbestimmung dadurch umfasst ist.
__________________ Gesetzliche Betreuerin, zusätzlich Beistand für Alg 2 Empfänger, kümmert sich um Wohnungslose, Menschen in Notunterkünften, sozial schwache und geistig behinderte Menschen. |
| |||
| AW: Wer bestimmt über den weiteren Verlauf nach Schlaganfall ? Zitat:
![]() die betreute bekommt grundsätzlich keine rechte entzogen. wie hier schon mehrfach sehr richtig angemerkt wurde, leben wir nicht mehr im "entmündiguns-zeitalter". durch eine betreuung werden grundsätzlich die rechte der betreuten nicht entzogen. auch nicht durch den aufgabenkreis aufenthaltbestimmung. auf die rechte der betreuten hat das keine wirkung. Zitat:
§ 1897 BGB (1) Zum Betreuer bestellt das Betreuungsgericht eine natürliche Person, die geeignet ist, in dem gerichtlich bestimmten Aufgabenkreis die Angelegenheiten des Betreuten rechtlich zu besorgen und ihn in dem hierfür erforderlichen Umfang persönlich zu betreuen. richtig ist, dass bei zwistigkeiten innerhalb der familie, meist eine berufsbetreuerin eingesetzt wird. Zitat:
|
| |||||
| AW: Wer bestimmt über den weiteren Verlauf nach Schlaganfall ? Zitat:
Ein Betreuer darf entscheiden, ob derjenige ins Heim kommt, oder auch einen Heimwechsel vollziehen. Unterschiedlich ist die Ansicht, ob das vom Aufgabenkreis Wohnungangelegenheiten abgedeckt ist oder der gesondert das Aufenthaltsbestimmungsrecht gegeben werden muss http://wiki.btprax.de/Aufenthaltsbes...n_Aufenthaltes Zitat:
Zitat:
Ich hatte das Problem schon mit einem meiner geistig beh. Betreuten. Da waren sich alle die mit ihm zu tun hatten unsicher. Zitat:
![]() Zitat:
Wenn ein anderer Angehöriger das nicht will, bin mir nicht ganz sicher ob er - wie z. B. der Betreute selbst - ebenfalls die Möglichkeit hat gegen die Entscheidung des Betreuers vorzugehen? Da kenne ich mich aber nicht aus. Und was meinst du, was für unfähige ehrenamtliche Betreuer es gibt. Da habe ich schon einiges mitbekommen Die haben oft keine Ahnung von Gesetzen und Umgang mit Ämtern, stellen keine Anträge oder lassen Sachen schludern. Aktenübergabe bei Betreuerwechsel mitunter eine Katastrophe.
__________________ Gesetzliche Betreuerin, zusätzlich Beistand für Alg 2 Empfänger, kümmert sich um Wohnungslose, Menschen in Notunterkünften, sozial schwache und geistig behinderte Menschen. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Deutsche Schlaganfall-Gesellschaft: Lähmung nach Schlaganfall - Physiotherapie auch Jahre später noch wirksam | Nachrichten: Wissenschaft | 17.06.2010 14:00 |
| AG bestimmt über Urlaub des AN!? | Arbeitsrecht | 19.03.2008 11:45 |
| Spiegeltherapie soll Schlaganfallpatienten helfen - Mitglieder des Kompetenznetzes Schlaganfall erforschen neue Möglichkeiten der Rehabilitation nach Schlaganfall | Nachrichten: Wissenschaft | 13.03.2008 12:00 |
| Muster der Hirnfunktionen gibt Aufschluss über Heilungschancen nach Schlaganfall | Nachrichten: Wissenschaft | 09.01.2007 16:00 |
| Dt. Schlaganfall-Gesellschaft: Neue Regel ermöglicht Vorhersage für Schlaganfall nach TIA | Nachrichten: Wissenschaft | 20.07.2005 12:00 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios