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Wenn eine Perosn mit psychischen Erkrankungen Prostituierte ist

Dies ist eine Diskussion zu Wenn eine Perosn mit psychischen Erkrankungen Prostituierte ist innerhalb des Forums Betreuungsrecht

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Alt 08.03.2011, 12:26
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Wenn eine Perosn mit psychischen Erkrankungen Prostituierte ist

1. Mal angenommen eine Person ist 18 Jahre alt, gilt aber eventuell wegen einer psychischen Krankheit als nicht 100% entscheidungsfähig o.ä und bekommt vielleicht bald einen gesetzlichen Betreuer. Die Person geht der Prostitution nach und hat einer Freundin Geld gegeben die weiß womit es verdient ist. Diese zwingt oder erpresst die erste Person nicht. Sie bittet die sich prostituierende Person weiterhin um etwas Geld, obwohl sie weiterhin weiß woher es ist, aber zwingt oder erpresst sie weiterhin nicht. Sie hat keine Werbung für die sich prostituierende Person gemacht und die Freier weder persönlich kennen gelernt noch anderen Kontakt mit ihnen gehabt. Sie vermietet der sich prostituierenden Person keine Zimmer und stellt ihr weder Wohnungen noch Hotelzimmer zur Verfügung. Mal angenommen die Mutter der psychisch kranken Person möchte SIE anzeigen. Kann sie das? Bzw. hat die psychisch kranke Person gute Chancen sie davon rechtlich zu hindern?
2. Kann ein gesetzlicher Betreuer der psychisch kranken Person verbieten, der Prostitution nachzugehen? Oder ein Gericht? In ersterem Fall, hat die psychisch kranke Person Chancen einen weiteren gesetzlichen Betreuer einzuklagen der es ihr nicht verbietet? Wonach kann so etwas eventuell im Einzelfall entschieden werden? Einerseits gibt es sicherlich Personen die nicht merken was sie tun, andererseits kann es in diesem hypothetischen Fall doch kein "war mal in der Psychiatrie= kann nicht selbst entscheiden ob sie sich prostituiert" geben?
3. Mal angenommen, die psychisch kranke Person von der bislang die Rede war, neigt dazu unüberlegt und impulsiv Dinge zu tun, versteht allerdings im vollen Rahmen was Sexualität bedeutet u.ä.
Sie wäre mit einer manisch-depressiven Erkrankung diagnostiziert, der Wunsch sich zu prostituieren ist jedoch nicht etwas was nur einfach mal während einer Manie auftaucht und sie hat zu keinem Zeitpunkt Jemanden gebeten, sie abzuhalten sollte sie der Prostitution nachgehen wollen.

Geändert von Sabine_1992 (08.03.2011 um 12:40 Uhr). Grund: weitere Erklärung
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Alt 09.03.2011, 11:05
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AW: Wenn eine Perosn mit psychischen Erkrankungen Prostituierte ist

Zitat:
Zitat von Sabine_1992 Beitrag anzeigen
1. Mal angenommen die Mutter der psychisch kranken Person möchte SIE anzeigen. Kann sie das?
die mutter kann anzeigen, wen sie möchte. das kann man auch nicht verhindern. allerdings: so eine anzeige hat keine aussicht auf erfolg. hier liegt nach diesem sachverhalt keine straftat vor, dh. es wird nichts weiter passieren. die freundin bzw. die tochter haben nichts zu befürchten.

Zitat:
2. Kann ein gesetzlicher Betreuer der psychisch kranken Person verbieten, der Prostitution nachzugehen? Oder ein Gericht?
klare antwort: weder eine betreuerin noch ein gericht kann einer betreuten die prostitution verbieten. es ist auch klar zu sagen, dass betreuung keinerlei "erzieherische" funktion hat.

Zitat:
Einerseits gibt es sicherlich Personen die nicht merken was sie tun, andererseits kann es in diesem hypothetischen Fall doch kein "war mal in der Psychiatrie= kann nicht selbst entscheiden ob sie sich prostituiert" geben?
nein, eine solche schlussfolgerung ist nicht zulässig. ein psychiatrieaufenthalt sagt über die entscheidungsfähigkeit nichts aus.


Zitat:
3. Mal angenommen, die psychisch kranke Person von der bislang die Rede war, neigt dazu unüberlegt und impulsiv Dinge zu tun, versteht allerdings im vollen Rahmen was Sexualität bedeutet u.ä.
Sie wäre mit einer manisch-depressiven Erkrankung diagnostiziert, der Wunsch sich zu prostituieren ist jedoch nicht etwas was nur einfach mal während einer Manie auftaucht und sie hat zu keinem Zeitpunkt Jemanden gebeten, sie abzuhalten sollte sie der Prostitution nachgehen wollen.
wenn dem so ist, gibt es für betreuerin bzw. gericht keinerlei möglichkeiten die person von der prostitution abzuhalten.

generell kann gesagt werden, dass eine betreuerin der betreuten grundsätzlich gar nichts verbieten kann und darf.

was gesagt werden muss ist allerdings, dass es nach §1906 bgb die möglichkeit zur freiheitsentziehenden unterbringung durch die betreuerin (mit richterlicher anordnung) gibt. die indikationen dafür sind aber sehr, sehr eng gefasst. das ist nur möglich aufgrund einer schweren krankheitsbedingten selbstgefährdung oder auch wenn ohne behandlung eine schwere chronifizierung der krankheit droht und die betreute selber nicht entscheidungsfähig ist. als beispiel dafür wäre vorstellbar, wenn die betreute gezielt ungeschützten sex mit hiv-positiven sucht, das gesundheitsrisiko aber nicht selber abschätzen kann (was aufgrund einer manie durchaus vorkommen könnte). derartiges scheint hier nicht gegeben zu sein. daher gibt es keine möglichkeit die betreute von der prostitution abzuhalten.
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förderung der prostitution, gesetzlicher betreuer, prostitution, zuhälterei, zuhälterei paragraph

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