Dies ist eine Diskussion zu Was ist zu tun? innerhalb des Forums Betreuungsrecht
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| Was ist zu tun? Ein Herr A., 70 Jahre alt, Rentner, kam wegen eines Herzinfarktes vor ca. einem 3/4 Jahr ins Krankenhaus. Er ist alleinstehen und kurz zuvor sowie auch während dieser Zeit kam er seinen Verpflichtungen wie Mietzahlung, Kreditraten und dergl. nicht nach, nachdem er entlassen wurde erhielt er neben täglich regelmäßiger Medikamentengabe durch die Sozialstation eine gesetzliche Betreuung befristet zunächst auf zwei Jahre, der er zugestimmt hat. Seither erhält Herr A. von dieser Betreuerin, die seine finanziellen Verpflichtungen wieder in Einklang brachte wöchentlich einen Betrag von 50 Euro, obwohl er ca. 1500 Euro Rente hat, sowie Mieteinnahmen von ca. 200 Euro, da er noch ein älteres kleines Haus besitzt. Herr A. wohnt selbst seit 30 Jahren in seiner Wohnung in Miete, während der Zeit des Mietrückstandes vor einem 3/4 Jahr hatte der Vermieter die Kündigung dieser Wohnung angedroht, diese nach Regelung des Mietrückstandes aber nicht ausgesprochen und seither gibt es in diesem Mietverhältnis auch keine weiteren Beanstandungen zwischen den Parteien. Ca. drei Monate nach dem Beginn der Betreuung erhält Herr A. vom Notariat die Mitteilung über einen vorläufigen Beschluß, in dem ihm als Betroffenem mitgeteilt wird, dass seine Betreuerin die Genehmigung beantragt, sein Mietverhältnis zu kündigen, seine Wohnung auflösen zu dürfen und ihn in ein Heim einzuweisen. Dieser Beschluss hat vorläufig keine Rechtskraft, das Rechtsmittel der Beschwerde wird darin genannt, welches innerhalb von 2 Wochen eingelegt werden kann. Zur Begründung für diese Genehmigung gibt die Betreuerin an, der Gesundheitszustand von Herrn A. habe sich erheblich verschlechtert und er hätte seine Zustimmung zur Heimeinwesung gegeben. Herr A. ist völlig überrascht, denn sein Gesundheitszustand hat sich seither eher gebessert, er kann selbsständig einkaufen gehen, Bus fahren und sich selber Frühstüch und Abendessen zubereiten. Lediglich das Mittagessen erhält er vom Sozialdienst und für seine Wohnung benötigt er einmal wöchentlich eine Putzhilfe. Herr A. legt nun umgehend schriftlich Beschwerde ein und vereinbart einen persönlichen Termin beim zuständigen Notar, der sein Anliegen anhört und ihm danach versichert, dass der Beschluß ja vorläufig noch keine Rechtskraft entfalten würde. Er wolle jetzt erst einmal mit der Betreuerin Rücksprache nehmen und dann werde sich das schon klären. Herr A. bekommt hierauf Zweifel, ob der Notar wirklich in seinem Sinn handeln wird oder aber vielleicht eine Interessensverbindung zu der Betreuerin hat. Folgende Fragen ergeben sich nun für Herrn A. Soll er das Ergebnis der Beschwerde abwarten, oder ist es ratsam und möglich, vorab schon von sich aus die Aufhebung des Beschlusses bei Gericht zu beantragen? Wie kann Herr A. die Betreuung aufheben lassen, bzw. falls dies nicht mit längerem Zeitaufwand verbunden ist, eine andere Person dafür benennen lassen, da sein Vertrauensverhältnis zu seiner bisherigen Betreuerin nachhaltig gestört ist? Wäre es vorstellbar, dass diese Betreuerin aus seiner Heimeinweisung Vorteile ziehen könnte und somit ihr Handeln, was zumindest fragwürdig, wenn nicht fahrlässig zu nennen ist, auch auf vorsätzlicher strafbarer Absicht begründet sein könnte? Antworten, welche die Angabe von Rechtsgrundlagen beinhalten, sind hierbei besonders erwünscht, aber auch Erfahrungsberichte zu ähnlichen Vorkommnissen aus der Praxis. Grüße klartext |
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| AW: Was ist zu tun? Frage. Welche Pflegestufe besitzt Person A? Worauf bezieht sich die Betreuervollmacht Gesundheitsfürsorge? Aufenthaltsbestimmung? Vermögenssorge? Ist die Person A geschäftsfähig? Gruß |
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| AW: Was ist zu tun? Herr A. hat mittlerweile einen vertrauenswürdigen und kompetenten Rechtsanwalt. Antrag auf Akteneinsicht mit Ankündigung des Antrages auf Aufhebung der Berteuung, bzw. sofortigem Wechsel des Betreuers ist gestellt. Trotzdem vielen Dank für das Interesse. Grüße klartext |
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